Abbruch 1213405: G*

Publiziert am: 25. August 2021

armasuisse

Los 1 beinhaltet hauptsächlich folgende Komponenten:
• Racks zur Aufnahme der Komponenten (aus Los 1 Los 2 und Netzwerkkomponenten, die separat geliefert werden)
• Ggf. das notwendige Material zur Integration der Komponenten in die Rack-Kühlung
• Stromverteiler für die Komponenten aus Los 1 und 2 sowie für die separat gelieferten Netzwerkkomponenten
• Stromkabel für die Komponenten von Los 1
• Rack Montage Kits für die Komponenten von Los 1
• Die notwendigen Ethernet-RJ45-Kabel, um die Komponenten aus Los 1 mit den Netzwerk-Switches zu verbinden
• Server für allgemeine Datenverarbeitung
• verschiedene Leistungen

Los 2 beinhaltet hauptsächlich folgende Komponenten:
• Rack Montage Kits
• Stromkabel
• verschiedene Leistungen

Die detaillierten Spezifikationen pro Los können dem Teil B entnommen werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
  • 48820000: Server
  • 30230000: Computerbezogene Geräte
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    General purpose high performance computing systems (racks and servers)


Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
20. Mai 2021

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Es wurden keine Angebote eingereicht.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

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