Abbruch 1213405: G*
Publiziert am: 25. August 2021
armasuisse
Los 1 beinhaltet hauptsächlich folgende Komponenten: Los 2 beinhaltet hauptsächlich folgende Komponenten: Die detaillierten Spezifikationen pro Los können dem Teil B entnommen werden.
• Racks zur Aufnahme der Komponenten (aus Los 1 Los 2 und Netzwerkkomponenten, die separat geliefert werden)
• Ggf. das notwendige Material zur Integration der Komponenten in die Rack-Kühlung
• Stromverteiler für die Komponenten aus Los 1 und 2 sowie für die separat gelieferten Netzwerkkomponenten
• Stromkabel für die Komponenten von Los 1
• Rack Montage Kits für die Komponenten von Los 1
• Die notwendigen Ethernet-RJ45-Kabel, um die Komponenten aus Los 1 mit den Netzwerk-Switches zu verbinden
• Server für allgemeine Datenverarbeitung
• verschiedene Leistungen
• Rack Montage Kits
• Stromkabel
• verschiedene Leistungen
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Es wurden keine Angebote eingereicht.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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