Ausschreibung 1212877: IT Projektleiter
Publiziert am: 13. August 2021
Informatik Aargau
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren "Ausschreibung für Dienstleistungen im ICT-Projektmanagement" werden mindestens drei und maximal fünf Leistungserbringer evaluiert, welche die Vergabestelle für spezifische ICT-Projekte im Bereich der Projektleitung über eine Laufzeit von 4 Jahren unterstützen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. August 2021 | Publikationsdatum | |
13. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
27. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. September 2021 | Frist für Fragen | Die Fragen werden laufend beantwortet, bis spätestens am 10.09.2021. |
27. September 2021 | Abgabetermin 11:00 | None |
27. September 2021 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen.Es sind die Vorgaben gemäss Pflichtenheft, Kapitel 4.9, zu beachten.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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