Ausschreibung 1212877: IT Projektleiter

Publiziert am: 13. August 2021

Informatik Aargau

Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren "Ausschreibung für Dienstleistungen im ICT-Projektmanagement" werden mindestens drei und maximal fünf Leistungserbringer evaluiert, welche die Vergabestelle für spezifische ICT-Projekte im Bereich der Projektleitung über eine Laufzeit von 4 Jahren unterstützen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. August 2021 Publikationsdatum
13. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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27. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. September 2021 Frist für Fragen

Die Fragen werden laufend beantwortet, bis spätestens am 10.09.2021.

27. September 2021 Abgabetermin 11:00

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27. September 2021 Offertöffnung

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1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen.Es sind die Vorgaben gemäss Pflichtenheft, Kapitel 4.9, zu beachten.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1212877 IT Projektleiter