Ausschreibung 1212045: Security Operation Center
Publiziert am: 9. August 2021
Kantonspolizei Bern
Die Kapo hat zum Ziel, mittels Leistungen aus dieser Ausschreibung ein initiales SOC Kapo unter der Nutzung von bestehenden Ressourcen aufzubauen und zu betreiben. Bei dieser Beschaffung geht es primär darum, einen externen Partner zu evaluieren, welcher in der Lage ist, mit der Kapo zusammen ein gesamtheitliches SOC aufzubauen (Bedürfnisse erheben, beratende Leistungen erbringen, Vorhandenes prüfen und möglichst optimal einbinden), die vorhandenen Organisationsstrukturen in die neue Lösung einbinden, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und bereits bestehende technischen Lösungen zu integrieren sowie anschliessend in einem weiteren Schritt eine erste Ausgestaltung (Iteration) eines solchen SOC Kapo zu realisieren, umzusetzen und zu betreiben sowie für die Incident Response zur Verfügung zu stehen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
9. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. August 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
24. September 2021 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 27. September 2021 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden. |
27. September 2021 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 27. September 2021 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden. |
1. November 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf Simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
Waisenhausplatz 32
3001 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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