Zuschlag 1210673: (21022) 317 KE - Anwendungen

Publiziert am: 27. Juli 2021

Bundesamt für Statistik BFS

Die eingegangenen Angebote sind von guter Qualität und repräsentieren den komplexen Markt in diesem Bereich. Mit einem im Vergleich durchschnittlichen Preis und der maximalen Punktezahl in allen qualitativen Kriterien, konnte die Unternehmung ISOLUTIONS AG den Zuschlag für sich gewinnen. Ihr Angebot stellt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72262000: Software-Entwicklung
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
  • 72263000: Software-Implementierung
  • 72267100: Wartung von Informationstechnologiesoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Erfahrungen/Kenntnisse mit ASP.NET und der Programmiersprache C# der vorgeschlagenen Person
15% ZK03 Erfahrungen/Kenntnisse in Entwicklung, Wartung .Net /SQL Server der vorgeschlagenen Person
15% ZK04 Erfahrungen/Kenntnisse von AngularJS-Komponenten der vorgeschlagen Person
5% ZK05 Erfahrung/Kenntnis in der Programmierung mit VB/Access der vorgeschlagenen Person
5% ZK06 Erfahrung/Kenntnisse bei der Überwachung der Agilen Entwicklung mit JIRA/Confluence der vorgeschlagenen Person

Berücksichtigte Anbieter

ISOLUTIONS AG, Bern
CHF 2,218,620

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.03.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 123 Tage

Datum des Zuschlags:

23.07.2021


Anzahl Angebote:

8


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1210673 (21022) 317 KE - Anwendungen