Ausschreibung 1209829: KStA Bezug3.5
Publiziert am: 6. August 2021
Departement Finanzen und Ressourcen / Kantonales Steueramt
Mit der vorliegenden Ausschreibung will die Vergabestelle eine Softwarelösung
•für die Abwicklung der Betreibungsverfahren im Steuerwesen, inklusive Anbindung an die eSchKG-Schnittstelle, und
•für die zentrale Verlustbewirtschaftung (mit und ohne Verlustschein)
evaluieren und beschaffen und den bestehenden Steuerbezugsapplikationen als Service zur Verfügung stellen. Die Beschaffung umfasst auch den Support, die Wartung und die Weiterentwicklung für mindestens 8 Jahre. Der Beschaffungsgegenstand wird nachfolgend generell "Betreibungsmodul" genannt.
Das Betreibungsmodul soll ab Mitte 2022 gestaffelt in Betrieb genommen werden.
Die Beschaffung und Implementierung des Betreibungsmoduls wird als Teilprojekt im Rahmen des übergeordneten Projekts "BEZUG3.5" abgewickelt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Aarau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. August 2021 | Publikationsdatum | |
6. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | URL DA7: |
28. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. September 2021 | Frist für Fragen | Antworten bis 03.09.2021. Weitere Informationen, s. Ausschreibungsunterlagen. |
28. September 2021 | Abgabetermin 12:00 | None |
28. September 2021 | Offertöffnung | None |
1. Dezember 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Hinweis auf die Rechtsmittelbelehrung in den Publikationsorganen:
1) Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Ta-gen seit Publikation beim Verwaltungsgericht Aarau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozess-recht gilt nicht.
2) Die Beschwerdeschrift ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten, das heisst es ist
3) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
4) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Tellistrasse 67
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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