Zuschlag 1209173: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 17. Juli 2021
Verein eAHV/IV, Marktgasse 55, Postfach, 3001 Bern
Die Vergabe für die Weiterentwicklung der bestehenden Lösung Suisse Med@p sowie für Betrieb und Wartung für 3 Jahre im Umfang von CHF 616’719.00 exkl. MwSt., wird an die ursprüngliche Anbieterin vergeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit der Abrufmöglichkeit von Optionen für den Betrieb sowie Optionen für den Support und die Wartung/Weiterentwicklung. Der Gesamtbetrag der Optionen beträgt CHF 1’080’000 .00 exkl. MwSt. Die Fortführung des Betriebs, der Wartung und des Supports sowie dieser Software ist für die 1. Säule Sozialversicherung, im speziellen für die IV, geschäftskritisch. Über die detaillierten technischen Kenntnisse für den reibungslosen fortlaufenden Betrieb der bestehenden Lösung und eine zeitgerechte Weiterentwicklung, Wartungs- und Supportdienstleistung verfügt nur die bisherige Anbieterin. Die Auftragsvergabe an sie ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistungen erforderlich. Dieses Vorhaben steht ebenfalls unter einer zeitlichen Dringlichkeit, da die Weiterentwicklung aufgrund der Weiterentwicklung IV gemäss Beschluss des schweizerischen Parlamentes bereits per 1.1.2022 in Kraft gesetzt werden müssen. Aus diesen Gründen wird der Auftrag vergeben, gestützt auf Art. 7 Abs. 3 ÖBV im freihändigen Verfahren mit folgenden Ausnahmetatbeständen:
Buchstabe d) (Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse - dem Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV bereits per 1.1. 2022-, wird die Beschaffung so dringlich, dass kein offenes oder selektives Verfahren mehr durchgeführt werden kann.)
Buchstabe c) (die Dienstleistungen können auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur von Abraxas erbracht werden und es sind mangels Wettbewerbs keine angemessenen Alternativen ersichtlich)
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.07.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen
Die berücksichtigte Anbieterin war mit der Neuvergabe des Auftrags in keiner Weise befasst. Der Verein eAHV/IV plante die Neuvergabe des Auftrags unter Ausschluss des Lieferanten.
Marktgasse 55, Postfach
3001 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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