Ausschreibung 1208185: N99.99 200060-IP-NETZ BSA F1-Prest. d'APR ingénierie des réseaux(7312)

Publiziert am: 16. Juli 2021

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Leistungen Projektverfasser und örtliche Bauleitung für das Management des LWL der Filiale F1 der ASTRA, Aufbau der Bau-Infrastruktur für den LWL-Einsatz, Anpassung der IP-Netz Anschlussringe des IP-Netz BSA F1 der F1 an die heutigen Normen und Richtlinien, Management der Nachbarprojekten und Zugangsnetzwerken für die Bedürfnisse des IP-Netz BSA, Verwaltung der angeschlossenen Infrastruktur, Verwaltung der Infrastruktur in den Zentralen und Verwaltung der Zugangskontrolle zu Zentralen und RCOM-Schränken (Richtlinie 13040).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim ASTRA, Filiale Estavayer-le-Lac
Beim ASTRA, Zentrale in Ittigen
Im Büro der Mandanten
Auf der Netzstrecke der betroffenen Nationalstrasse
Bei der Gebietseinheit der betroffenen Nationalstrasse
Bei den kantonalen Behörden
Bei den betroffenen Gemeinden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72150000: Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Juli 2021 Publikationsdatum
16. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. August 2021 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in französischer, deutscher oder italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 16.08.2021 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

6. September 2021 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

8. September 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

1. November 2021 Geplanter Projektstart
30. November 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft registriert.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Gemeinschaft nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten des Anbieters
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
Fähigkeit und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

Q1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

Q1.1 Referenzen des Anbieters

Ein Referenzobjekt über ein bereits realisiertes Projekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten.

Q1.2 Subunternehmer

Maximum 30% der Leistungen kann durch den Subunternehmer erbracht werden

Q2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

Q2.1 Jahresumsatz

Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Q2.2 Einzureichende Dokumente

Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
-Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben)
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

Q2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als drei Monate nach Einreichung des Angebotes)
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung und der im Vertrag erwähnten Versicherungsschutzbeträge

Q3 FÄHIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN

Q3.1 Referenzen der Schlüsselpersonen

Eine Referenz pro Schlüsselperson (*) in einer gleichen Funktion oder als Stellvertreter eines bereits realisierten Projektes mit vergleichbarer Komplexität mit den Angaben des Zeitraums, der Honorarbeträge des Anbieters, der Globalkosten, den bereits realisierten Phasen, der erbrachten Leistungen und mit Angaben der auskunftsberechtigten Kontaktperson.

(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion Netz-Ingenieur erfüllen wird.

Q3.2 Verfügbarkeit

Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung an den übrigen Projekten.

Q3.3 Sprachliche Anforderungen

Die Schlüsselperson muss mindestens folgende Sprachkenntnisse besitzen:
- Netz-Ingenieur: Niveau C1 auf französisch und deutsch,

Die erwähnten Sprachanforderungen basieren auf ein anerkanntes Europäisches Wissen. Der Anbieter muss die Excel-Tabelle "Sprachanforderungen" ausfüllen und die entsprechenden Zeugnisse und Beweisstücke seines Niveaus beifügen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

C1 PREIS [20%]

Beweiselement:

- Höhe des finanziellen Angebots

Beurteilungselemente:

Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

C2 QUALITÄT DER OFFERTE [30%]

Beweiselemente:

- Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag
- Projektorganisation
- Risikoanalyse und Qualitätsmanagement

Beurteilungselemente:

Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag:
- Identifizierung der Hauptziele des Projekts (Qualität, Kosten, Termine, usw.),
- Identifizierung der Leistungen und Aufgaben in Bezug auf die Komplexität des Projekts,
- Qualität und Relevanz der Vorschläge zur Implementierungsstrategie,
- Relevanz und Effizienz der vorgeschlagenen Vorgehensweise
- Identifikation der Projektoptimierung-Möglichkeiten und -Optionen, Vorschläge mit begründeten Empfehlungen.

Projektorganisation:
- Relevanz und Effizienz der Organisation des Anbieters.

Risikoanalyse und Qualitätsmanagement
- Identifikation der projektspezifischen Risiken und Relevanz der zugehörigen Massnahmen,
- Implementierte Tools für das Qualitätsmanagement (Rückverfolgbarkeit, Finanzmanagement, usw.).

Für alle Beweise
- Qualität und Übersichtlichkeit der Dokumente.

C3 QUALITÄT DES ANBIETERS [50%]

Für die Schlüsselpersonen:

Netz-Ingenieur [20%]

Beweiselemente:

- Referenzen der Person in ähnlicher Funktion für ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität (Kriterium Q3.1)
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, Berufserfahrung)

Beurteilungselemente:

- Aus- und Weiterbildung, Qualität der Qualifikationsstufen in beruflichen Netzwerken
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte in Bezug auf den Auftrag, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der erbrachten Leistungen in den Referenzprojekten, Beherrschung der neuesten Netzwerktechnologien.

LWL-Ingenieur [20%]

Beweiselemente:

- Referenzen der Person in ähnlicher Funktion für ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität (Kriterium Q3.1)
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, Berufserfahrung)

Beurteilungselemente:

- Aus- und Weiterbildung, Qualität der Qualifikationsstufen in beruflichen Netzwerken
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte in Bezug auf den Auftrag, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der erbrachten Leistungen in den Referenzprojekten, Beherrschung der neuesten Netzwerktechnologien.

UKV-LWL-Netz-Techniker [10%]

Beweiselemente:

- Referenzen der Person in ähnlicher Funktion für ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität (Kriterium Q3.1)
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, Berufserfahrung)

Beurteilungselemente:

- Aus- und Weiterbildung, Qualität der Qualifikationsstufen in beruflichen Netzwerken
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte in Bezug auf den Auftrag, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der erbrachten Leistungen in den Referenzprojekten, Beherrschung der neuesten Netzwerktechnologien.

Für alle Beweise
- Qualität und Übersichtlichkeit der Dokumente.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5

0 Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe
1 Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung
5 Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Bezug der Unterlagen
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin (06.09.2021) für die Einreichung der Angebote bezogen werden.

4) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.

5) Ausschluss, Vorbefassung
Die BHU, Groupe BACAP, c/o Boess + Partner AG in Lausanne und ACAPRO Sàrl in Billens sowie alle Gesellschaften, die mit ihnen in enger rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung stehen, ist/sind vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

6) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

7) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch