Ausschreibung 1207721: (21004) 609 DAM CELUM 2022 - 2029

Publiziert am: 19. Juli 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Zuschlagsempfänger gesucht, der als Lieferant für die Bundesverwaltung (Bedarfsstellen) sowie weiteren Organisationen die jährlich anfallenden Lizenzen, die Wartung- und Support-Dienstleistungen, sowie Ausbau, Module-Erweiterungen und Zusatzentwicklungen als GU, in der Vertragszeit von 2022 bis 2029 liefert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Erfüllungsort ist die in Ziff. 11 des Rahmenvertrages genannte Adresse der Bedarfsstelle. Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Juli 2021 Publikationsdatum
19. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. August 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

30. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

3. September 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK 1.1 Erweiterter CELUM / Partner
30% ZK 1.2 Erfahrung Grossunternehmen
20% ZK 1.3 Kompetenzen DAM CELUM
10% ZK 2.1 Grundauftrag Preis Lizenzen
5% ZK 2.2 Grundauftrag Preis Wartung Support
5% ZK 3.1 Optionen Preis Lizenzen
2.5% ZK 3.2 Optionen Preis Wartung Support
2.5% ZK 3.3 Optionen Preis Dienstleistungen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 03
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Falls zutreffend, SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 3 eintragen:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 05
Kernkompetenz DAM CELUM
DAM CELUM ist eine der Kernkompetenzen des Anbieters.
Der Bereich DAM CELUM ist der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz des Anbieters seit mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt der Angebotseinreichefrist (5 Jahre rückwirkend) ist.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation, Firmenorganigramm mit entsprechender Beschreibung und / oder Zertifikat / Auszeichnungen, maximum 2 A4 Seiten.

EK 06
CELUM / Partner
Der Anbieter verfügt mindestens über eine CELUM Partnerschaft (gemäss dem CELUM Partner Portal).
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation der geforderten Partnerschaft/Partnerlevels. Es kann auch ein Screenshot des Eintrags aus dem CELUM Partner Portal beigelegt werden (https://https://www.celum.com/de/partner/).

EK 07
Erfahrung DAM CELUM
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mind. 4 Referenzen innerhalb der letzten 2 Jahren zum Zeitpunkt der Angebotseinreichefrist (2 Jahre rückwirkend) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Kundenreferenzen gemäss Anhang Nr. 4.

EK 08
Gesammtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf.
Der Anbieter führt ab der Einzelvertragsunterschrift, die beteiligten Subunternehmen (Lizenzierung weitere Module, Extension PlugIn's aus dem CELUM Marktplatz) mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Subunternehmer
Setzt der Anbieter Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen ab Einzelvertragsunterzeichnung deutlich sichtbar zu nennen.
Bestätigung des Anbieters, dass die Subunternehmer die Teilnahmebedingungen 01, 02, 03 und 04 sowie die Eignungskriterien 11, 12, 14, 15 und 16 vollumfänglich erfüllen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Haftung
Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 11
Rapportierung
Der Anbieter ist bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (Bundesverwaltung) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 12
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 13
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (SPOC) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in [deutscher] Sprache erstellen und abliefern können.
Minimales Sprachniveau aller Ansprechpersonen:
Deutsch: B2
Französisch: B2
gem. gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
Der Nachweis ist im Lebenslauf oder durch Abgabe eines entsprechenden Diploms (Stufe B2 oder höher gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) belegt.

EK 14
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten des Anbieters, sofern den Bund kein Verschulden trifft.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 15
Verfügbarkeit
Bestätigung, dass alle zukünftig angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an Ihre Unternehmung oder an den jeweiligen Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten ab Einzelvertragsunterzeichnung gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 16
Vorgehensmethodik
Der Anbieter ist bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1207721 (21004) 609 DAM CELUM 2022 - 2029