Ausschreibung 1207721: (21004) 609 DAM CELUM 2022 - 2029
Publiziert am: 19. Juli 2021
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Zuschlagsempfänger gesucht, der als Lieferant für die Bundesverwaltung (Bedarfsstellen) sowie weiteren Organisationen die jährlich anfallenden Lizenzen, die Wartung- und Support-Dienstleistungen, sowie Ausbau, Module-Erweiterungen und Zusatzentwicklungen als GU, in der Vertragszeit von 2022 bis 2029 liefert.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Erfüllungsort ist die in Ziff. 11 des Rahmenvertrages genannte Adresse der Bedarfsstelle. Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
19. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
2. August 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
30. August 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
3. September 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2029 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | ZK 1.1 Erweiterter CELUM / Partner |
30% | ZK 1.2 Erfahrung Grossunternehmen |
20% | ZK 1.3 Kompetenzen DAM CELUM |
10% | ZK 2.1 Grundauftrag Preis Lizenzen |
5% | ZK 2.2 Grundauftrag Preis Wartung Support |
5% | ZK 3.1 Optionen Preis Lizenzen |
2.5% | ZK 3.2 Optionen Preis Wartung Support |
2.5% | ZK 3.3 Optionen Preis Dienstleistungen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 03
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Falls zutreffend, SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 3 eintragen:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK 05
Kernkompetenz DAM CELUM
DAM CELUM ist eine der Kernkompetenzen des Anbieters.
Der Bereich DAM CELUM ist der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz des Anbieters seit mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt der Angebotseinreichefrist (5 Jahre rückwirkend) ist.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation, Firmenorganigramm mit entsprechender Beschreibung und / oder Zertifikat / Auszeichnungen, maximum 2 A4 Seiten.
EK 06
CELUM / Partner
Der Anbieter verfügt mindestens über eine CELUM Partnerschaft (gemäss dem CELUM Partner Portal).
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation der geforderten Partnerschaft/Partnerlevels. Es kann auch ein Screenshot des Eintrags aus dem CELUM Partner Portal beigelegt werden (https://https://www.celum.com/de/partner/).
EK 07
Erfahrung DAM CELUM
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von mind. 4 Referenzen innerhalb der letzten 2 Jahren zum Zeitpunkt der Angebotseinreichefrist (2 Jahre rückwirkend) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Kundenreferenzen gemäss Anhang Nr. 4.
EK 08
Gesammtverantwortung
Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf.
Der Anbieter führt ab der Einzelvertragsunterschrift, die beteiligten Subunternehmen (Lizenzierung weitere Module, Extension PlugIn's aus dem CELUM Marktplatz) mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 09
Subunternehmer
Setzt der Anbieter Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen ab Einzelvertragsunterzeichnung deutlich sichtbar zu nennen.
Bestätigung des Anbieters, dass die Subunternehmer die Teilnahmebedingungen 01, 02, 03 und 04 sowie die Eignungskriterien 11, 12, 14, 15 und 16 vollumfänglich erfüllen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 10
Haftung
Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 11
Rapportierung
Der Anbieter ist bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (Bundesverwaltung) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 12
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 13
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (SPOC) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in [deutscher] Sprache erstellen und abliefern können.
Minimales Sprachniveau aller Ansprechpersonen:
Deutsch: B2
Französisch: B2
gem. gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
Der Nachweis ist im Lebenslauf oder durch Abgabe eines entsprechenden Diploms (Stufe B2 oder höher gemäss Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) belegt.
EK 14
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten des Anbieters, sofern den Bund kein Verschulden trifft.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 15
Verfügbarkeit
Bestätigung, dass alle zukünftig angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an Ihre Unternehmung oder an den jeweiligen Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten ab Einzelvertragsunterzeichnung gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 16
Vorgehensmethodik
Der Anbieter ist bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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