Ausschreibung 1207375: (21013) 485 Betriebs & Support-Auftragsleistungen
Publiziert am: 15. Juli 2021
Informatik Service Center ISC-EJPD
Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben sollen Anbieter gefunden werden, welche das ISC-EJPD im Bereich «Betrieb & Support» bei den hochkomplexen und sicherheitskritischen Fachapplikationen unterstützen. Dies erfolgt in Form von Betriebsaufgaben mit entsprechender Verantwortung, Projektbegleitung und teilweise Wissensaufbau im ISC-EJPD durch versierte und qualifizierte Mitarbeitende der Anbieterfirmen in den Rollen System-Ingenieur, System-Spezialist, DevOps Engineer und Datenbank- & Applikations-Spezialist.
Dabei soll diese Unterstützung in der Form von Auftragsleistungen erfolgen.
Die gesamte gesuchte Leistung wird optional ausgeschrieben und an 5 Zuschlagsempfänger vergeben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Informatik Service Center ISC-EJPD |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
15. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
29. Juli 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
24. August 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
30. August 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
1200 Punkte | ZK1 Kriterien zum System-Spezialist |
1200 Punkte | ZK2 Kriterien zum System-Ingenieur |
1200 Punkte | ZK3 Kriterien zum DevOps Engineer |
1200 Punkte | ZK4 Kriterien zum DB- & Appl.-Spezialist |
2700 Punkte | ZK5 Preis-Kriterien |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK03: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK04: Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK05: Auszug aus Strafregister
Der Anbieter ist bereit im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und bei Abschluss des Einzelvertrages einen Strafregisterauszug der betreffenden Person/en einzureichen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK06: AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK07: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang Nr. 3 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK08: Erfahrung
Bestätigung, dass der Anbieter seit 2014 über mindestens 4 Jahre im Bereich der gesuchten Leistungen mit den Rollen ICT-System-Ingenieur, ICT-System-Spezialist, DevOps Engineer und Datenbank- & Applikations-Spezialist im Rahmen von Kundenaufträgen (Projekte) tätig war.
Nachweis:
Bestätigen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums und weisen Sie Projekte von unterschiedlichen Kunden mit folgenden Angaben aus:
Name des Kunden, Projekt, Projektdauer, Projektgrösse in MT, Rolle und Funktion ihres/ihrer Mitarbeitenden, der/die im Auftragsverhältnis eingesetzt wurde/n.
Mindestens 3 der 4 genannten Rollen müssen dabei berücksichtigt sein.
Bitte benutzen Sie für die Aussagen und die Bestätigung von EK08 das Referenzformular (Anhang 4).
EK09: Personelle Ressourcen
Der Anbieter (inkl. Subunternehmen) verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, zu erfüllen.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation von 4 Mitarbeitenden, welche als geeignete Kandidaten für die vier beschriebenen Rollen angeboten werden.
Pro Mitarbeitenden müssen mind. 3 Referenzprojekte genannt werden, in welchen die Erfahrung in Grossprojekten dargelegt wird. Die Aufzählung darf nicht vor 2012 beginnen. Projektdauer grösser 5 Mannmonate; mindestens 2 Projekte mit Projektdauer grösser 1 Jahr.
Weisen Sie ihre Angaben unter Nennung folgender Punkte aus:
Name des Mitarbeiters, Rolle, Aufgabenbeschrieb, eigene Tätigkeiten / Verantwortlichkeiten, Projektname, Projektdauer (Jahr+Monat / von-bis), Auftraggeber, Projektgrösse (PT), Projektbeschrieb.
Hinweis:
Die für EK08 angegebenen Referenzen können auch für EK09 verwendet werden.
Bitte benutzen Sie für die Aussagen und die Bestätigung von EK09 das Referenzformular (Anhang 4).
EK10: Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Leistung als Auftrag (kein Personalverleih) erbringen wird und somit die Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird. Diese gilt sowohl für sämtliche vom Anbieter, als auch von allfällig beigezogenen Subunternehmern erbrachte Leistung.
Falls Subunternehmer beigezogen werden, tritt der Anbieter als Generalunternehmer auf.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Das ISC-EJPD wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb (Minitender) unter den Zuschlagsempfängern. Es besteht keine Bezugspflicht seitens des ISC-EJPD.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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