Ausschreibung 1207265: Digitaler Zellenruf für die JVA Lenzburg

Publiziert am: 9. Juli 2021

Amt für Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt Lenzburg

Einrichtung, Wartung und Unterhalt eines digitalen Zellenrufs zur Telefonie und vereinfachten Erfassung von Abläufen (Hard- und Software)


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Lenzburg

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juli 2021 Publikationsdatum
9. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. Juli 2021 Frist für Fragen

Bis 17.00 Uhr

3. August 2021 Abgabetermin 14:00

Eintreffen bei der Vergabestelle ist massgebend, nicht der Poststempel
Formvorschriften gemäss Pflichtenheft

5. August 2021 Offertöffnung

Eintreffen bei der Vergabestelle ist massgebend, nicht der Poststempel
Formvorschriften gemäss Pflichtenheft

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Es gelten keine Gerichtsferien.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Mit der Beschwerde können gerügt werden:
a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens;
b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.

5.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

6.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Amt für Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt Lenzburg
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
Telefon: 062 835 16 06
E-Mail-Adresse:  
markus.haefliger@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1207265 Digitaler Zellenruf für die JVA Lenzburg