Ausschreibung 1207171: (21032) 609 SW Integration, Deployment & Runtime Services

Publiziert am: 9. Juli 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen drei fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer im Bereich Software Integration, Deployment & Runtime Services gefunden werden.
Der Leistungserbringer soll nach DevOps Ansatz den Betrieb und die SW-Entwicklung mit der Bereitstellung und Wartung der eingesetzten CI/CD/Runtime Chain im Anwendungsbereich (vgl. Pflichtenheft) unterstützen.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Planung, Architektur und Konzeption der Services; Aufbau, Integration und Konfiguration der eingesetzten SW Produkte, Integration von Fachapplikationen; 3rd Level Support; Unterstützung von Service Desk, Wartung und Betrieb; Ausbildung des Wartungs- und Betriebspersonals.
Der einzelne Leistungsabruf erfolgt im Minitenderverfahren, wie es in Ziff. 4.2 des Rahmenvertrags «Prozess des Abrufverfahrens» geregelt ist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juli 2021 Publikationsdatum
9. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

23. Juli 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

19. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

25. August 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 Qualitative Kriterien
1500 Punkte - ZK 1.1 Erfahrung CI/CD Technologien
1500 Punkte - ZK 1.2 Erfahrung IaaS/PaaS/Container Technologien
1000 Punkte - ZK 1.3 Erfahrung DB/Persistenz Technologien
1000 Punkte - ZK 1.4 Erfahrung Application Runtime Technologien
1000 Punkte - ZK 1.5 Erfahrung Message Broker Technologien
500 Punkte - ZK 1.6 Erfahrung Monitoring Technologien
500 Punkte - ZK 1.7 Erfahrung Security Technologien
3000 Punkte - ZK 2 Maximaler Stundensatz für die Leistungserbringung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 03: Auftragsrechtliche Kompetenzen
Der Anbieter bestätigt, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter oder der für den Auftrag zuständigen SPOC über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um periodische Leistungsvereinbarungen (bspw. Forecast eines Sprint Planning) gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts im Namen der Firma abzuschliessen.
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend der auftragsrechtlichen Kompetenzen?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05: Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09: Personelle Ressourcen
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 600 Stellenprozente verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologien (vgl. Kap. 3.2.3 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit:
- System Engineer der Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT im Umfang von 300 Stellenprozenten
- System Engineer der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT im Umfang von 200 Stellenprozenten
- System Architekt der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT im Umfang von 100 Stellenprozenten
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen aus Anhang 5 zu verwenden.

EK 10: Erfahrung CI/CD/Runtime Chain
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau, Integration und Wartung von CI/CD/Runtime Umgebungen in den nachfolgend genannten 9 Technologien:
- CI/CD: Urban Code Deploy; Jenkins
- IaaS/PaaS/Container: Cloud Foundy; Kubernetes
- DB/Persistenz: Oracle DB; PostgeSQL
- Application Runtime: Oracle Weblogic; Tomcat; Java
Die Erfahrung in diesen 9 Technologien ist mittels max. 5 Referenzen nachzuweisen.
Die eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2017 zurückliegen.
- Alle aufgeführten 9 Technologien müssen nachgewiesen werden. Eine Referenz kann mehrere Technologien beinhalten.
- Der erbrachte Leistungsaufwand muss mindestens 800 Stunden betragen.
- Die eingesetzten Technologien befindet sich heute im produktiven im Einsatz.
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Für die Erfüllung des EK können maximal 5 Referenzen eingereicht werden. Diese Referenzen dürfen nicht zur Erfüllung anderer Kriterien verwendet werden. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" (Kriterienkatalog) aufzuführen.

EK 11: Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13 des Rahmenvertrages Anhang 3).
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1207171 (21032) 609 SW Integration, Deployment & Runtime Services