Ausschreibung 1205651: Arbeits- und Hebebühnen bedient und unbedient

Publiziert am: 29. Juli 2021

SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion

Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die mietweise Beschaffung von bedienten und unbedienten, gleisgängigen Arbeits- und Hebebühnen (nachfolgend Arbeitsbühnen genannt) von der Anbieterin an die SBB AG. Die Ausschreibung hat den Abschluss von mehreren Rahmenverträgen je Los mit Vertragsbeginn 01.03.2022, mit einer Laufzeit bis 31.12.2024 plus einer zusätzlichen Option zugunsten der SBB AG von einmal um zwei Jahre zum Ziel. Die SBB geht von einem approximativen Mengengerüst pro Jahr (siehe Offertformular) aus. Die Firma hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Lieferumfang. Sie ist im Gegenzug auch nicht verpflichtet, Geräte oder Personal vorzuhalten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. August 2021 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich über die Plattform Simap beantwortet.

24. September 2021 Abgabetermin 16:30

None

4. Oktober 2021 Offertöffnung

None

1. März 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

keine Beschränkung

Eignungskriterien:

Eignungskriterien für die Lose 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 (unbedient):
- Ausreichender Versicherungsschutz
- Hinreichendes Qualitätsmanagement
- Vorhandene Maschinenbruchversicherung
Eignungskriterien für die Lose 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 (bedient):
- Ausreichender Versicherungsschutz
- Hinreichendes Qualitätsmanagement
- Vorhandene Maschinenbruchversicherung
- Die Anbieterin verfügt über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) mit mindestens folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101): Sicherheitsleitbild und -ziele, Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten), Ausbildungskonzept, Sicherheitsregeln, Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung, Massnahmenplanung, Notfallorganisation, Kontroll- / Auditprozess.
- Die Anbieterin verfügt über die erforderlichen Bewilligungen zum Personalverleih gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz sofern notwendig

Geforderte Nachweise:

Eignungskriterien für die Lose 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 (unbedient):

Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 20'000'000.- je Ereignis und Jahr für Personenschaden, Sachschaden und daraus folgenden Vermögensschaden.

Hinreichendes Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 oder vergleichbar.

Vorhandene Maschinenbruchversicherung: Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Maschinenbruchversicherung mit einer Garantiesumme von je Ereignis und Jahr mindestens CHF 20'000'000.-

Eignungskriterien für die Lose 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 (bedient):

Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 20'000'000.- je Ereignis und Jahr für Personenschaden, Sachschaden und daraus folgenden Vermögensschaden.

Hinreichendes Qualitätsmanagement: Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 oder vergleichbar.

Vorhandene Maschinenbruchversicherung: Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Maschinenbruchversicherung mit einer Garantiesumme von je Ereignis und Jahr mindestens CHF 20'000'000.-

Die Anbieterin verfügt über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS): Der Nachweis kann auf verschiedene Weise erbracht werden:
A. Einzelunterlagen:
Zu den SMS-Elementen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie die jeweilige Anforderung im Rahmen eines übergreifenden Sicherheitsmanagementsystems im Unternehmen umgesetzt wird.
Besteht für die Firma noch kein SMS, so ist dem Angebot ein Konzept mit Realisierung bis zum Vertragsbeginn beizulegen.
B. Zertifikate/Bescheinigung
Ein SMS nach den Normen ISO 9001 und ISO 45001 (resp. übergangsweise noch OHSAS 18001) erfüllt das Musskriterium summarisch, sofern gültige Zertifikate einer akkreditierten Prüfungsgesellschaft vorgelegt werden können.
Ein SMS nach den Kriterien von Verordnung EG 1158/2010 erfüllt das Musskriterium ebenfalls summarisch, sofern eine gültige Sicherheitsbescheinigung vom Bundesamt für Verkehr (BAV) oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde vorgelegt werden kann.

Die Anbieterin verfügt über die erforderlichen Bewilligungen zum Personalverleih gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz sofern notwendig: Kopie der Bewilligung der zuständigen Behörde.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von Dienstleistungen (AGB-D)
Ausgabe: Mai 2021

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern
E-Mail-Adresse:  
einkauf.oberbau@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1205651 Arbeits- und Hebebühnen bedient und unbedient