Abbruch 1203703: (20032) 316 ISAK Relaunch
Publiziert am: 21. Juni 2021
Bundesamt für Gesundheit BAG
Die aktuell bestehende Applikation ISAK (Informationssystem Aufsicht Krankenversicherung), welche dem BAG für die Beaufsichtigung der Krankenversicherer, der Erhebung von Finanz- und Prämiendaten sowie für umfangreiches statistisches Datenmaterial dient, steht am Ende des technologischen Lifecycles und soll durch eine neue Lösung abgelöst werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Lieferant gesucht, der die Nachfolgeapplikation neu entwickelt und anschliessend die dazu notwendigen Wartungs-, Support-, Betriebs- wie auch Weiterentwicklungsleistungen übernehmen kann.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Die Digitalisierungsstrategie BAG, respektive erste technische Grundsätze und Vorgaben für Lösungsarchitekturen von zukünftigen Fachanwendungen im BAG waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung Mitte Juni 2020 noch nicht bekannt und konnten somit nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls konnte erst nach der Beurteilung / Evaluation der verschiedenen angebotenen Lösungsarchitekturen erkannt werden, dass hierzu die heute bekannten Grundsätze und Vorgaben der in der Entwicklung stehenden Digitalisierungsstrategie BAG nicht abgedeckt werden können. Auch wurde erkannt, dass das BAG ihre definitive Digitalisierungsstrategie im Detail noch ausarbeiten und dazu die gesamte Landschaft der jeweiligen Kernapplikationen genau analysiert werden muss.
Aus den dargelegten Gründen wird das Beschaffungsverfahrens gestützt auf Art. 30 Abs. 2 Bst. b VöB abgebrochen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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