Ausschreibung 1203295: Erneuerung Microsoft Enterprise Agreement

Publiziert am: 25. Juni 2021

Informatik Aargau

Die aktuell bestehenden Microsoft Verträge Enterprise Agreement (EA) und Server and Cloud Enrollment (SCE) enden per 31.12.2021. Die Verträge sollen verlängert werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung ermittelt die Beschaffungsstelle einen Licensing Solution Provider (LSP) für die nächste Vertragsperiode 2022 – 2024.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48600000: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
  • 48800000: Informationssysteme und Server
  • 48400000: Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 48300000: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
  • 48500000: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Juni 2021 Publikationsdatum
25. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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4. August 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen werden von der Vergabestelle bis spätestens zum 23.07.2021 beantwortet

4. August 2021 Abgabetermin 17:00

Die Angebote sind bis zu diesem Datum einzureichen, der Poststempel ist nicht massgebend.

5. August 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind bis zu diesem Datum einzureichen, der Poststempel ist nicht massgebend.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1203295 Erneuerung Microsoft Enterprise Agreement