Zuschlag 1203025: N08.52 - Leissigen Tunnel Sicherheitsstollen - Los 2.1 Hauptlos BSA

Publiziert am: 18. Juni 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich
leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch ein qualitativ sehr gutes Bauprogramm und einer sehr guten Bewertung der Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien sowie der Schlüsselperson.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Arnold AG, Wangen an der Aare
CHF 3,768,677 exkl. MwSt., L'ARGE est composée des membres suivants: Arnold AG (Uetendorf), Baumeler Leitungsbau AG (Perlen)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 09.03.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 85 Tage

Datum des Zuschlags:

02.06.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch