Zuschlag 1202937: (20007) 608 Public Clouds Bund
Publiziert am: 24. Juni 2021
Bundeskanzlei BK, Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) des früheren Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB)
Einen von fünf Zuschlägen erhält die Firma IBM Schweiz AG. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma IBM Schweiz AG ist die höchst mögliche Akzeptanz von Vertragsbedingungen gemäss ZK03 sowie attraktive Preise und Volumenrabatte. Einen von fünf Zuschlägen erhält die Firma Amazon Web Services EMEA SARL. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Amazon Web Services EMEA SARL ist die höchst mögliche Akzeptanz von Vertragsbedingungen gemäss ZK03 sowie der hohen Punktzahl zu ZK02 (Rechenzentren). Einen von fünf Zuschlägen erhält die Firma Oracle Software (Schweiz) GmbH. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Oracle Software (Schweiz) GmbH sind die von ihr angebotenen besten Preise und Volumenrabatte. Einen von fünf Zuschlägen erhält die Firma Microsoft Schweiz GmbH. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Microsoft Schweiz GmbH ist die höchste Punktzahl für die bereits aufgebauten Rechenzentren in der Schweiz gemäss ZK02. Einen von fünf Zuschlägen erhält die Firma Alibaba.com (Europe) Limited. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Alibaba.com (Europe) Limited sind die von ihr angebotenen sehr attraktiven Preise.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK01 Qualität «Service Angebot» / «Ausgewählte Services» |
10% | ZK02 RZ-Standorte Schweiz |
20% | ZK03 Vertragsbedingungen |
10% | ZK04 Volumenrabatt |
30% | ZK05 Preis «Service Angebote» |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.06.2021
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es werden nur optionale Leistungen zugeschlagen. Aus den Verträgen entsteht für die Vergabestelle keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme irgendwelcher Leistungen (Bezugsregelung gemäss Ziffer 3.2.2 des Pflichtenhefts). Es wird mittels Abrufverfahren höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen im Gesamtwert von CHF 110'000'000.00 abgerufen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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