Ausschreibung 1202489: UCaaS, MDM und Telefonie-Hardware
Publiziert am: 7. Juli 2021
Paul Scherrer Institut
Dienstleister und Lieferanten der neuen Telefonie-Gesamtlösung des PSI für 2000+ Mitarbeitende, bestehend aus einem Unified Communication Service (UCaaS), einer Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) und Telefonie-Hardware (Smartphones, Headsets), inkl. Projekt- und Betriebsverträge
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. August 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden im Frageforum auf www.simap.ch publiziert. |
6. September 2021 | Abgabetermin 11:00 | 1 Exemplare in Papierform, 1 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick oder Secure Download). Angeliefert Villigen PSI. Die elektronische Form muss alle Unterlagen der Papierversion in maschinenlesbarer Form (keine oder nur ergänzende Scans) beinhalten, und die Dateien müssen in derselben Kapitelstruktur auf dem Datenträger vorliegen wie in der Papierversion. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und dem elektronischen Exemplar. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge: |
7. September 2021 | Offertöffnung | 1 Exemplare in Papierform, 1 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick oder Secure Download). Angeliefert Villigen PSI. Die elektronische Form muss alle Unterlagen der Papierversion in maschinenlesbarer Form (keine oder nur ergänzende Scans) beinhalten, und die Dateien müssen in derselben Kapitelstruktur auf dem Datenträger vorliegen wie in der Papierversion. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und dem elektronischen Exemplar. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge: |
1. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- gem. Lastenheft, Ref. PSI-MB95-UC-01
- Projektdauer von 01.10.2021 bis 31.12.2025
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einlösen der Option
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- gem. Lastenheft, Ref. PSI-MB95-UC-01
- Projektdauer von 01.10.2021 bis 31.12.2025
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einlösen der Option
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.10.2021 bis 31.12.2025
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einlösen der Option
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom Oktober 2010,
Stand Januar 2021
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der grundsätzlichen Anforderungen (4.4) schriftlich bestätigen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Forschungsstrasse
5232 Villigen
Telefon: 41 56 310 26 52
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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