Ausschreibung 1202309: WTO IKT-Analystenservices

Publiziert am: 26. Juni 2021

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Die Swissmedic Bereichsleitung Infrastruktur, die Abteilung Informatik sowie der Bereich Stab und Internationales mit den Abteilungen Kommunikation und Stakeholdermanagement, suchen eine externe Partnerin, welche die Fach- und Führungskräfte (IKT-)strategisch und technologisch während den nächsten Jahren kompetent und unabhängig beraten kann. Weitere und detaillierte Informationen sind im Pflichtenheft zur Ausschreibung zu finden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Swissmedic, Hallerstrasse 7, 3012 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Juni 2021 Publikationsdatum
26. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können ausschliesslich von www.simap.ch bezogen werden.

30. Juli 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
13. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen können ausschliesslich im Forum auf www.simap.ch gestellt werden.

6. August 2021 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 6. August 2021 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 10. August 2021 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 6. August 2021.

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

10. August 2021 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 6. August 2021 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf USB-Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 10. August 2021 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 6. August 2021.

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes der Auftraggeberin per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
max. 60 Pt Erfahrung
max. 60 Pt. Fachkundige Spezialisten
max. 50 Pt. Research DB
max. 50 Pt. Abdeckung Themengebiete
max. 40 Pt. Kenntnisse IKT-Markt
max. 40 Pt. Vernetzung
max. 30 Pt. Standort in der CH
max. 30 Pt. Nachweis Methodik
max. 40 Pt. Unterstützung Wissensaufbau

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

gem. Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1202309 WTO IKT-Analystenservices