Zuschlag 1202137: Erstfeld-Sanierung Remisen «Historic»

Publiziert am: 15. Juni 2021

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium (ZK 1, Wirtschaftlichkeit), sowie das Zuschlagskriterium (ZK 2 Auftragsanalyse), bei dem sie jeweils die maximale Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 1: Grundstücksbeurteilung, Machbarkeitsstudien
  • 3: Geotechnische und weitere Gutachten
  • 5: Provisorische Baugespanne
  • 4: Quartierplankosten, Richtplankosten
  • 2: Vermessung, Vermarchung
  • 0: nicht spezifiziert
  • 9: Uebriges
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Wirtschaftlichkeit (Preis)
40% Projektbezogene Auftragsanalyse
10% Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 862,500 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.03.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 88 Tage

Datum des Zuschlags:

11.06.2021


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Vulkanplatz 11
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
andreas.meier4@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1202137 Erstfeld-Sanierung Remisen «Historic»