Ausschreibung 1202061: (21012) 609 Software Individualentwicklung .NET

Publiziert am: 21. Juni 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen in zwei Losen je sechs fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer im Bereich SW Individualentwicklung .NET gefunden werden.
In Los 1 sollen Anbieter gefunden werden, welche Entwicklungsleistungen gemäss Kapitel 3.2.2 Los 1 innerhalb des gewählten Vorgehensmodells der Leistungsvereinbarung gemäss Kapitel 3.2.2 umsetzen und in Los 2 Anbieter, welche die Verantwortung für das Lifecycle Management von produktbezogenen Individualentwicklungen gemäss Kapitel 3.2.2 Los 2 für das BIT und seine Kunden übernehmen und verwalten.
Der einzelne Leistungsabruf erfolgt im Minitenderverfahren, wie es in Ziff. 4.2 des Rahmenvertrags «Prozess des Abrufverfahrens» geregelt ist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Entwicklungsleistungen .NET

  • Lot 2:

    Lifecycle .NET

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juni 2021 Publikationsdatum
21. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

5. Juli 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

3. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

9. August 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Entwicklungsleistungen .NET
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anzahl Zuschlagsempfänger: 6 Maximales optionales Beschaffungsvolumen: CHF 44 Mio. (exkl. MWST) Beschaffungszeitraum: 96 Monate ab Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Dies entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags von 5 Jahren zuzüglich 3 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 Technologiebereiche (Erfahrung)
3000 Punkte ZK 2 Maximaler Stundensatz für SW Entwicklung .NET

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Lifecycle .NET
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Anzahl Zuschlagsempfänger: 6 Maximales optionales Beschaffungsvolumen: CHF 65 Mio. (exkl. MWST) Beschaffungszeitraum: 180 Monate ab Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Dies entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags von 5 Jahren zuzüglich 10 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 10 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 Technologiebereiche (Erfahrung und Leistung)
3000 Punkte ZK 2 Maximaler Stundensatz für Lifecycle Leistungen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1 und Los 2:

EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 03: Auftragsrechtliche Kompetenzen
Der Anbieter bestätigt, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter oder der für den Auftrag zuständigen SPOC über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um periodische Leistungsvereinbarungen (bspw. Forecast eines Sprint Planning) gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts im Namen der Firma abzuschliessen.
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend der auftragsrechtlichen Kompetenzen?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05: Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09: Personelle Ressourcen
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 600 Stellenprozente verfügbar sind, um die Leistungen in den genannten Technologie-Stacks (vgl. Kap. 3.2.3 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit:
- Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT im Umfang von 300 Stellenprozenten
- Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT im Umfang von 200 Stellenprozenten
- ICT Architekt der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT im Umfang von 100 Stellenprozente
Sollte der Anbieter auf beide Lose anbieten, dürfen nicht die gleichen personellen Ressourcen angeboten werden, um einen Zuschlag auf beide Lose zu erhalten. Werden die gleichen personellen Ressourcen angeboten und der Anbieter ist Zuschlagsempfänger beider Lose, dann erhält der Anbieter automatisch den Zuschlag auf Los 1, wenn die Präferenz für ein bestimmtes Los nicht im Feld Bemerkung (Kriterienkatalog) eingegeben wurde.
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen aus Anhang 6 zu verwenden.

EK 10: Erfahrung SW IEW .NET Legacy
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in alle nachfolgend genannten Technologien:
Backend: .NET Framework 4.x
Relationale DB: PostgreSQL oder MS SQL
Die eingereichte Referenz muss alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen.
- Die Referenz muss alle aufgeführten Kategorien und Technologien abdecken (bspw.: .NET 4.x und MS SQL; oder .NET 4.x und PostgreSQL).
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven im Einsatz.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es kann gesamthaft nur 1 Referenz eingereicht werden. Diese Referenz ist nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechende Referenznummer ist im Feld "Bemerkung" (Kriterienkatalog) einzutragen.

EK 11: Erfahrung SW IEW .NET Basis
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in alle nachfolgend genannten Technologien:
Frontend: Angular
Backend: .NET Core ab 2.x
Relationale DB: PostgreSQL oder MS SQL
Die eingereichte Referenz muss alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen.
- Die Referenz muss jede Kategorie und Technologie abdecken (bspw.: :Angular und NET Core 3.x und MS SQL).
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die Applikation befindet sich im produktiven im Einsatz.
Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend Erfahrung?
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es kann gesamthaft nur 1 Referenz eingereicht werden. Diese Referenz ist nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechende Referenznummer ist im Feld "Bemerkung" (Kriterienkatalog) einzutragen.

Los 1:
EK 12: Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13 Anhang 3 Rahmenvertrag).
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 2:
EK 12: Erfahrung IEW .NET Lifecycle
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Lifecycle Management von SW Individualentwicklungen .NET gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts in den nachfolgend genannten Technologien:
Frontend: Angular
Backend: .NET Core ab 2.x
Relationale DB: PostgreSQL oder MS SQL
Die eingereichte Referenz muss alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen.
- Die Referenz muss jede Kategorie und Technologie abdecken.
- Der Entwicklungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen.
- Die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen.
- Die Applikation befindet sich im produktiven im Einsatz.
- Der Umfang der bereits geleisteten Betriebs- und Wartungsleistungen muss mindestens 1'000 Stunden betragen.
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es kann gesamthaft nur 1 Referenz eingereicht werden. Diese Referenz ist nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechende Referenznummer ist im Feld "Bemerkung" (Kriterienkatalog) einzutragen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1202061 (21012) 609 Software Individualentwicklung .NET