Ausschreibung 1201181: (21018) 609 Entwicklungsleistungen (Java, Go)

Publiziert am: 9. Juni 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen sechs fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer im Bereich Individualentwicklung (Java, Go) gefunden werden, welche die Bundesverwaltung mit Entwicklungsleistungen unterstützen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen Vorort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juni 2021 Publikationsdatum
9. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

23. Juni 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. Juli 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

23. Juli 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 Technologieumfeld (Erfahrung)
3000 Punkte ZK 2 Maximaler Stundensatz

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 03: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Auf Verlangen der Anforderung ist der Anbieter ebenfalls bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04: Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bund
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08: Erfahrung SW Individualentwicklungen Basis
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in alle nachfolgend genannten Technologien:

Kategorie Technologie
---------------------------------------------------------
Frontend: Angular
Backend: Java mit Spring (inkl. SpringBoot)
Relationale DB: Oracle oder PostgreSQL

Es muss eine (1) Referenz nachgewiesen werden. Wobei die Referenz jede Kategorie abdecken muss.
Es ist keine Referenz von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Die eingereichte Referenz muss nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- der Entwicklungsaufwand muss mindestens 4'000 Stunden betragen und
- die Entwicklungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus Kapitel 4.2.1 des Pflichtenheftes und aus dem Referenzblatt (Anleitung betreffend Mindestanforderungen an die Referenzen) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es wird nur die hierfür eingereichte Referenz berücksichtigt. Diese Referenz ist nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien (EK 09 / ZK 1.x) zugelassen. Die entsprechende Referenznummer ist im Feld "Bemerkung" einzutragen.

EK 09: Erfahrung SW Individualentwicklungen Technologien
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in den nachfolgend genannten Kategorien und Technologien:

Kategorie Technologie
-----------------------------------------------------
Persistente DB: Cassandra, Minio
Message Broker: Kafka, RabbitMq
Applikationsserver: Tomcat, Weblogic
Container Plattformen: Cloud Foundry

Als Nachweis sind zwei (2) Referenzen mit unterschiedlichen Kategorien, die eine (1) der oben aufgeführten Technologien einsetzen.
Es sind keine Referenzen von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Die eingereichten Referenzen müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle eingereichten Referenzen müssen immer Java oder Go als Backend Technologie einsetzen.
- der Entwicklungsaufwand muss mindestens 2'000 Stunden betragen und
- die Entwicklungsdauer muss mindestens 3 Monate betragen
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus Kapitel 4.2.1 des Pflichtenheftes und aus dem Referenzblatt (Anleitung betreffend Mindestanforderungen an die Referenzen) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es werden nur die hierfür eingereichten Referenzen berücksichtigt. Diese Referenzen sind nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien (EK 08 / ZK 1.x) zugelassen. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" einzutragen.

EK 10: Erfahrung SW Frontendentwicklung (Legacy)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Frontendentwicklung in den nachfolgenden Technologien:
Struts 1.x; oder
JavaserverFaces (PrimeFaces)
Als Nachweis ist eine (1) Referenz aus den oben aufgeführten Frontend Technologien erforderlich.
Es ist keine Referenz von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Die eingereichte Referenz muss nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Java muss als Backend Technologie verwendet sein.
- der Entwicklungsaufwand muss mindestens 2'000 Stunden betragen und
- die Entwicklungsdauer muss mindestens 3 Monate betragen
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus Kapitel 4.2.1 des Pflichtenheftes und aus dem Referenzblatt (Anleitung betreffend Mindestanforderungen an die Referenzen) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis: Es werden nur die hierfür eingereichten Referenzen berücksichtigt. Diese Referenzen sind nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien (EK 08 / ZK 1.x) zugelassen. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" einzutragen.

EK 11: Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über mindestens 6 eigene personelle Ressourcen, um die Leistungen in den genannten Technologien (vgl. Kap. 3.2.1 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Der Anbieter weist nach, dass er selbst (eigene Angestellte in unbefristeter und ungekündigter Stellung) die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen betreffend Verfügbarkeit erfüllt:
- 3 Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT
- 2 Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT
- 1 ICT Architekt der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen aus Anhang 5 zu verwenden.

EK 12: Auftragsrechtliche Kompetenzen
Der Anbieter bestätigt, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter oder der für den Auftrag zuständigen SPOC über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um periodische Leistungsvereinbarungen (bspw. Forecast eines Sprint Planning) gemäss Kap. 3.2.4.1 des Pflichtenhefts im Namen der Firma abzuschliessen.
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend der auftragsrechtlichen Kompetenzen?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 13: Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen.
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1201181 (21018) 609 Entwicklungsleistungen (Java, Go)