Ausschreibung 1200907: Ersatz Zutrittskontrollsystem KKM

Publiziert am: 4. Juni 2021

BKW Energie AG Kernkraftwerk

Erneuerung Zutrittskontrollsystem KKM
Siehe Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 42961100: Zugangskontrollsystem
  • 35125000: Überwachungssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Juni 2021 Publikationsdatum
4. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen sind die Vertraulichkeitserklärung, Selbstdeklaration und Lieferantenkodex unterschrieben an die unter 3.12 aufgeführte Stelle einzureichen.

18. Juni 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. Juni 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache, ausschliesslich über simap einzureichen.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt über simap.ch bis ca. zum 02.07.2021.

29. Juli 2021 Abgabetermin 16:00

Das Angebot mit allen Beilagen ist in einfacher Ausfertigung in Papierform und in elektronischer Ausführung mit USB-Stick an die Adresse gemäss Punkt 1.2 einzureichen Die einzureichenden Unterlagen sind zwingend zu kennzeichnen:
"Ausschreibung Erneuerung Zutrittskontrollsystem KKM – Melanie Gremaud – NICHT ÖFFNEN"
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. Die Angebote müssen per A-Post versandt werden.

4. August 2021 Offertöffnung

Das Angebot mit allen Beilagen ist in einfacher Ausfertigung in Papierform und in elektronischer Ausführung mit USB-Stick an die Adresse gemäss Punkt 1.2 einzureichen Die einzureichenden Unterlagen sind zwingend zu kennzeichnen:
"Ausschreibung Erneuerung Zutrittskontrollsystem KKM – Melanie Gremaud – NICHT ÖFFNEN"
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. Die Angebote müssen per A-Post versandt werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Preis, Wirtschaftlichkeit des Angebots
40% Technische Lösung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

1.Rechts- und / oder Zustelldomizil: Lieferanten mit Geschäftssitz im Ausland haben ab dem Zeitpunkt der Offerteingabe sowie mindestens bis Vertragsende über ein Rechts- und / oder Zustelldomizil in der Schweiz zu verfügen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden.
1.1.Nachweis: Der Lieferant liefert den Nachweis bezüglich des Rechts- und / oder Zustelldomizils mittels der Angabe der Anschrift des jeweiligen Domizils

2.Leistungsfähigkeit: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Mittleren Jahresumsatz der maßgebenden Geschäftssparte der letzten 3 Jahre (die Auftragssumme darf maximal einen Anteil am genannten Umsatz von 25% ausmachen)
2.1.Nachweis des Jahresumsatzes der letzten drei Jahre in der massgebenden Geschäftssparte

3.Erfahrung: der Anbieter verfügt über Erfahrung in mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten oder -projekten innerhalb Europas während der letzten drei Jahre.
3.1.Nachweis: Projekte in vergleichbarer Grösse, Komplexität und Aufgabenstellung innerhalb der letzten drei Jahre werden in einer separaten Referenzliste aufgezeigt.

Die Referenzobjekte oder -projekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Der Auftraggeber behält sich vor, eigene Referenzen einzuholen.

4.Bonität: Genügende finanzielle Leistungsfähigkeit
4.1.Nachweis: Gemäss Selbstdeklaration. Der Auftraggeber behält sich eine weitergehende Prüfung in Form einer Abfrage der Bonität über Dun&Bradstreet bzw. eine Prüfung eines testierten Geschäftsberichts oder der Bilanz/Erfolgsrechnung der letzten drei Jahre vor.

5.Serviceorganisation: Adäquate Verfügbarkeit von ausgewiesenem Personal und Equipment nach anerkanntem Stand der Technik und geltenden Vorschriften für die Leistungserbringung im notwendigen und branchenüblichen Umfang und Interventionszeiten.
5.1.Nachweis: der Anbieter weist die Leistungsfähigkeit der Serviceorganisation nach (Organisation, Ressourcen Personal, Equipment, Störungsmaterial etc.). Die notwendigen und branchenüblichen Interventionszeiten sind darzulegen.

6.Sprachkompetenzen: Die eingesetzten Mitarbeitenden des Lieferanten sind in der Lage in der Ortssprache (Deutsch) mündlich einwandfrei zu kommunizieren. Die Projekt- und oder Sicherheitsverantwortlichen Personen des Lieferanten müssen über gute schriftliche wie mündliche Sprachkompetenzen in Deutsch verfügen. Das minimale Sprachniveau für die Mitarbeitenden ist B1. Das minimale Sprachniveau für die Projekt- und oder Sicherheitsverantwortlichen ist C1.
6.1.Nachweis: Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden sowie der Projekt- und oder Sicherheitsverantwortlichen Personen müssen ausgewiesen werden. Bspw. auf Lebenslauf oder anderen geeigneten Dokumenten.

7.Zertifizierungen: Der Lieferant verfügt über gültige Zertifizierungen in den folgenden Normen: ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001 (neu ISO 45001) oder gleichwertig.
7.1.Nachweis: Gemäss Selbstdeklaration unter Abgabe einer Kopie der jeweiligen Zertifizierungen oder bei gleichwertiger Lösung einer detaillierten Beschreibung der Umsetzung.

8.Selbstdeklaration: Vollständig Ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklaration / Unternehmerblatt unter Abgabe sämtlicher darin geforderten Nachweise.
8.1.Nachweis: Unterzeichnetes Dokument sowie Abgabe der geforderten Nachweise

9.Lieferantenkodex: rechtsgültig unterzeichneter Lieferantenkodex.
9.1.Nachweis: rechtsgültig unterzeichneter Lieferantenkodex.

Geforderte Nachweise:

gemäss 3.7

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller die Bestimmungen der Offertbedingungen und verpflichtet sich, im Bestellungsfall sämtliche Bestimmungen der Ausschreibungsdokumente einzuhalten. Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Offertsteller, dass ihm alle für die Berechnung, Konstruktion und Ausführung samt Zubehör massgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind.
Die Offertausarbeitung erfolgt auf Kosten und Risiko des Anbieters. Bei Nichtberücksichtigung oder bei Abbruch der Ausschreibung können keine Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden ausgeschieden. Es sind Nettoofferten einzureichen, allfällige Rabatte, Skonti und Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt.

Nachverhandlungen:

Die Auftraggeberin plant am Dienstag 22.06.2021 eine obligatorische Begehung durchzuführen.

Hierzu ist die Anmeldung mittels ausgefülltem Zutrittsantrag (in Teil A der Ausschreibungsunterlagen) per Mail gemäss Punkt 3.12 bis am Freitag 18.06.2021 einzureichen. Es werden maximal 2 Personen je Anbieter zugelassen.

Sonstige Angaben:

Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Rechts- und / oder Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Wird kein solches angegeben, behält BKW sich vor, von der formellen Zustellung abzusehen und die Verfügung nur im simap.ch zu publizieren und den Anbieter schriftlich per E-Mail über die Publikation zu informieren. Für Rechtsmittelfristen ist in diesem Fall die Publikation im simap.ch massgebend.

Zum Zeitpunkt der auszuführenden Arbeiten im Kernkraftwerk Mühleberg, muss diesem eine gültige (keine Sicherheitsbedenken) Personensicherheitsüberprüfung für in Kernanlagen tätiges Personal vorliegen.

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Personal, welches die Arbeiten ausführt, gesundheitlich gemäss den SUVA Richtlinien dazu in der Lage ist. Für Personal, das in der kontrollierten Zone eingesetzt werden soll, ist eine ärztliche Bestätigung der entsprechenden Tauglichkeit gefordert (siehe Artikel 4.2 bis 4.4 der ergänzen und organisatorischen Einkaufbedingungen für das Kernkraftwerk).
Bitte beachten Sie die weitern Punkte in den " Ergänzende gesetzliche und organisatorische Bedingungen zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) der BKW Energie AG für alle Auftragnehmenden, die im KKM Stilllegungs- oder Dienstleistungsaufträge ausführen oder Verstärkungspersonal zur Verfügung stellen."

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

Rechtsmittelbelehrung:

Vorliegende Publikation kann innert 10 (zehn) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Bewegründe mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

BKW Energie AG Kernkraftwerk
Kernkraftwerk
3203 Mühleberg
Telefon: 058 477 78 40
E-Mail-Adresse:  
melanie.gremaud@bkw.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1200907 Ersatz Zutrittskontrollsystem KKM