Zuschlag 1199627: F21154 - Covid-Erweiterung des Access Control Service (ACS)
Publiziert am: 31. Mai 2021
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Health Info Net AG, da das Access Control Service (ACS) der HIN bereits vom grössten Teil des medizinischen Fachpersonals in der Schweiz verwendet wird. Damit ist sichergestellt, dass digitalisierte Prozesse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie COVID-19 rasch eingeführt werden können. Das ACS wird namentlich zur Ausgabe von Authentisierungscodes für die SwissCovid App, für die elektronischen Meldesysteme im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten gemäss Epidemiengesetz (EpG), für die Meldung von Symptomen und Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfstoffen und für das Ausstellen von Covid-Impfzertifikaten benötigt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.05.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 448'660.25
- Option: CHF 1'182'546.00
Alle Preisangaben inkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
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Telefon: +41 58 465 50 03
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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