Zuschlag 1199531: Zusätzlicher Ressourcenbedarf für die Fachapplikationen WMC, IRC, RDC

Publiziert am: 28. Mai 2021

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Informatik Service Center ISC-EJPD

Es liegt der Ausnahmetatbestand gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB vor: 2018 haben die beiden Zuschlagsempfängerinnen den Zuschlag für die Realisierung der drei Fachapplikationen WMC, IRC und RDC erhalten, welche nun früher als erwartet an weitere Umsysteme angebunden werden müssen. Ein Wechsel der Anbieterinnen wäre zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Risiken und Terminverzögerungen verbunden, weshalb nur die ATOS AG resp. die ELCA Informatik AG für die Übernahme der Arbeiten in Frage kommen. Die Erstvergabe und die Folgebeschaffung stehen in einem angemessenen Verhältnis: Die Zuschlagssummen für die Erstbeschaffungen beliefen sich auf CHF 8.368 Mio. (ATOS AG) und CHF 4.2215 Mio. (ELCA Informatik AG). Die Höchstbeträge der Folgebeschaffung sind demgegenüber CHF 1.9386 Mio. respektive CHF 0.91545 Mio. inkl. Optionen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72262000: Software-Entwicklung
  • 72267100: Wartung von Informationstechnologiesoftware
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Atos AG, Zürich
CHF 1,938,600 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

ELCA Informatik AG, Zürich
CHF 915,450 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.05.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) ATOS AG
- Grundauftrag: CHF 861'600.00
- Optionen: CHF 1'077'000.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MwSt.

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) ELCA Informatik AG
- Grundauftrag: CHF 452'340.00
- Optionen: CHF 463'110.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MwSt.


Kontakt

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Informatik Service Center ISC-EJPD
Fellerstrasse 15
3003 Bern
Telefon: +41 (0)58 467 39 89
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch