Ausschreibung 1199417: Rahmenausschreibung IT-Dienstleistungen Projektleitung
Publiziert am: 2. Juni 2021
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Die Informatikdienste der Stadt Bern (ID) ist auf externe Ressourcen angewiesen, dies um Spitzen abzudecken oder wenn fehlendes Spezialwissen benötigt wird. Wenn die Einsatzzeiten von externen Ressourcen länger andauern oder grössere Auftragsvolumen bestehen, kann der Schwellenwert der Freihandvergabe überschritten werden, was eine Ausschreibung zur Folge hat. Da dies jeweils mit hohem Aufwand und Zeitbudget verbunden ist, werden nun geeignete ICT-Partner gesucht, welche die ID bei Bedarf über die Vertragsdauer, gestützt auf ein submissionsrechtlich abgestimmtes Vorgehen, ohne administrativ grossen Aufwand, unterstützen können.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
2. Juni 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Juli 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Juni 2021 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 22.06.2021 auf www.simap.ch. |
13. Juli 2021 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Rahmenausschreibung IT Dienstleistungen, Dienstleistungsausschreibung im selektiven Verfahren, Eingabe: 13.07.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich. |
16. Juli 2021 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Rahmenausschreibung IT Dienstleistungen, Dienstleistungsausschreibung im selektiven Verfahren, Eingabe: 13.07.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Preis: |
20% | Mitarbeiterkompetenz und -kapazität: |
20% | Referenzprojekte/-aufträge: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Die Selektion in den Pool der Rahmenvertragsnehmenden (Präqualifikation) erhalten die 5 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl. Voraussetzung für eine Präqualifikation ist das Erreichen von mindestens 3.0 Punkten bei jedem Hauptkriterium.
Muss-Kriterium:
- M1: Vollständigkeit des Angebots
Das Angebot des Anbieters muss vollständig sein.
- M2: Selbstdeklaration
Der Anbieter hat das Dokument „Selbstdeklaration“ vollständig ausgefüllt und rechts-gültig unterzeichnet und gemeinsam mit den geforderten Bestätigungen der Offerte bei-gelegt.
- M3: Vertragsvorlage
Der Anbieter akzeptiert die beiliegende Vertragsvorlage für ICT Dienstleistungen.
- M4: AGB SIK
Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK (Ausgabe Jan. 2020) vollständig und vorbehaltslos und er akzeptiert, dass seine eigenen AGBs vollumfänglich wegbedungen werden.
- M5: Kommunikation:
Die Kommunikation (in schriftlicher und mündlicher Form) muss in deutscher Sprache möglich sein. Dies gilt für alle in den Projekten eingesetzten Mitarbeitenden des Anbieters, welche in Kontakt mit dem Auftraggeber stehen.
Beurteilende Kriterien:
- E1: Referenzen = 40%
Der Anbieter muss über nachweis-bare Erfahrungen im Bereich des gesuchten Profils verfügen. Dazu muss er mindestens über drei eigene Referenzen realisierter Projekte verfügen. Die jeweiligen Inbetriebnahmen dürfen nicht länger als fünf Jahre zu-rückliegen. Referenzen von öffentlichen Verwaltungen werden bevorzugt.
- E2: Qualitätsmanagement (z.B. ISO-Zertifizierung, oder gleichwertig (internes QM) = 10%
Der Anbieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem und beschreibt dieses schriftlich im Angebot. Falls der Anbieter über eine Zertifizierung verfügt, ist eine Bestätigung beizulegen.
- E3: Ausbildung und Erfahrung der Mitarbeitenden = 25%
Der Anbieter zeigt die entsprechen-den Qualifikationen und Ausbildungen der Mitarbeitenden auf. Diplome und Zertifizierungen sind beizulegen.
- E4: Beschrieb des Vorgehens = 25%
Auf maximal 2 A4-Seiten bringt der Anbieter sein Vorgehensvorschlag zu Papier, wie sich der Anbieter die Zusammenarbeit mit der IT der Stadt Bern vorstellt.
Die einzelnen Kriterien werden mit 0 bis 5 Punkten benotet und anschliessend gewichtet. Die Punkte entsprechen folgender Wertung:
0 Nicht beurteilbar oder keine Angaben
1 Schlecht erfüllt
2 Teilweise erfüllt
3 Erfüllt
4 Gut erfüllt
5 Sehr gut erfüllt
Zwischennoten sind zulässig.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
0 Nicht beurteilbar oder keine Angaben
1 Schlecht erfüllt
2 Teilweise erfüllt
3 Erfüllt
4 Gut erfüllt
5 Sehr gut erfüllt
Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...