Ausschreibung 1198091: Printing@LAB
Publiziert am: 22. Juli 2021
Informatik
Die Städte Lenzburg, Aarau und Baden schreiben in einer an den ISAB (Informatik Steuerung Aarau Baden) delegierten Ausschreibung einen Rahmenvertrag für folgende Vergabegegenstände aus:
- Miete und Lieferung von Multifunktionsdruckern (MFP1-MFP4) sowie Laserdrucker
- In damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen für Unterhalt, Support, Administration und Service Management der Hard-/Software
- FollowMe Software
- Software zum Fleet Management (Verwaltungs-/Administrationssoftware)
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
22. Juli 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. August 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. August 2021 | Frist für Fragen | None |
31. August 2021 | Abgabetermin 11:00 | None |
31. August 2021 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Wirtschaftlichkeit |
25% | Angebots- und Produkteigenschaften |
15% | Konzepte |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind in dem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Anbieterin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze (VRöB, Artikel 27) vollumfänglich zu erfüllen
Gemäss den submissionsrechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau sind Verhandlungen über Preise und Preisnachlässe nicht zulässig.
Amtsblatt Kanton Aargau
Gestützt auf § 39 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 gilt folgender Hinweis:
1. Falls Sie mit dieser Ausschreibung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation dem Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau schriftlich in einer Erklärung mitteilen.
2. In diesem Fall gilt die vorliegende Ausschreibung als aufgehoben und der Stadtrat Aarau schreibt neu aus.
3. Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
4. Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
5. Ohne schriftliche Mitteilung innert 10 Tagen wird die Ausschreibung rechtskräftig.
Heinerich-Wirri-Strasse 3
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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