Ausschreibung 1196743: (21110) 704 Dienstleistungsunterstützung

Publiziert am: 12. Mai 2021

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Los 1 Beschaffung :
Ein Beschaffungsexperte und bei Bedarf ein Stellvertreter wickeln die vorwiegend IT-nahen Ausschreibungsvorhaben ab. Die Leistungen beinhalten nebst der Beratung der Projektleitenden und Fachmitarbeitenden die Erarbeitung sämtlicher Ausschreibungsunterlagen von der Bedarfsanalyse bis zum Debriefing.

Los 2 Software-Testing :
Ein Testverantwortlicher konzipiert und plant Testreihen und führt diese mit seinem Team für die Transaktionsplattform EasyGov.swiss durch.

Los 3 User Experience :
Ein UX-Verantwortlicher konzipiert und plant das UX-Design mit seinem Team von UX-Experten und begleitet die Umsetzungen auf den Plattformen EasyGov und KMU-Portal.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79418000: Beschaffungsberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Beschaffung
    Als Grundleistungen werden die Abwicklung von Ausschreibungsvorhaben und die Beratung im Bereich Beschaffung für das 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.

  • Lot 2:

    Software-Testing
    Als Grundleistungen werden die Durchführung von 2 Releases für die Transaktionsplattform EasyGov.swiss in der Zeit vom 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.

  • Lot 3:

    User Experience
    Als Grundleistungen werden die Begleitung von 2 Releases für die Transaktionsplattform EasyGov.swiss in der Zeit vom 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Mai 2021 Publikationsdatum
12. Mai 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. Mai 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Juni 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

25. Juni 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Beschaffung Als Grundleistungen werden die Abwicklung von Ausschreibungsvorhaben und die Beratung im Bereich Beschaffung für das 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Qualitätsbezogene Zuschlagskriterien
25% ZK2 Preisangebot
5% ZK3 Qualität der Angebotsunterlagen
10% ZK4 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang A01 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Software-Testing Als Grundleistungen werden die Durchführung von 2 Releases für die Transaktionsplattform EasyGov.swiss in der Zeit vom 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Qualitätsbezogene Zuschlagskriterien
25% ZK2 Preisangebot
5% ZK3 Qualität der Angebotsunterlagen
10% ZK4 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang A02 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: User Experience Als Grundleistungen werden die Begleitung von 2 Releases für die Transaktionsplattform EasyGov.swiss in der Zeit vom 4.Q. 2021 - 3.Q. 2022 vergeben.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Qualitätsbezogene Zuschlagskriterien
25% ZK2 Preisangebot
5% ZK3 Qualität der Angebotsunterlagen
10% ZK4 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang A03 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 (alle Lose)
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis : Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (Los 1)
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich der Beschaffung, um den vorliegenden Auftrag kompetent abwickeln zu können. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzmandaten nach.
Zur Erfüllung des Kriteriums müssen bei den Referenzmandaten folgende Anforderungen erfüllt sein :
1) Der Anbieter hat das Beschaffungsvorhaben von der Bedarfsanalyse bis zur Publikation des Zuschlagsempfängers durchgeführt.
2) Die Publikation der Zuschläge muss über die Plattform simap.ch erfolgt sein.
3) Der Abschluss der Mandate (Datum der Publikation des Zuschlags) darf nicht vor 2018 sein.
Referenzauskünfte über Bundesprojekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK02 (Los 2)
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich des Software-Testing, um den vorliegenden Auftrag kompetent abwickeln zu können. Er weist diese Erfahrung anhand eines Referenzmandates nach.
Zur Erfüllung des Kriteriums müssen bei dem Referenzmandat folgende Anforderungen erfüllt sein :
1) Das Mandat muss in Umfang, Komplexität und Aufgabenstellung vergleichbar sein mit EasyGov.swiss.
2) Der Abschluss des Mandats darf nicht vor 2018 sein und kann noch andauern.
3) Die Applikation wurde in mehreren Releases getestet.
4) Der Anbieter hat im gleichen Mandat ein Konzept für eine Testautomation entworfen, welches realisiert wurde.
Referenzauskünfte über Bundesprojekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK02 (Los 3)
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich der User Experience Beratung und des Usability Testings, um den vorliegenden Auftrag kompetent abwickeln zu können. Er weist diese Erfahrung anhand eines Referenzmandates nach.
Zur Erfüllung des Kriteriums müssen bei dem Referenzmandat folgende Anforderungen erfüllt sein :
1) Das Mandat muss in Umfang, Komplexität und Aufgabenstellung vergleichbar sein mit EasyGov.swiss.
2) Der Abschluss des Mandats darf nicht vor 2018 sein und kann noch andauern.
3) Das Mandat beinhaltet eine Neuentwicklung einer Applikation, bei welcher UX konzeptioniert, begleitet und umgesetzt wurde.
4) Im Mandat wurde die Applikation über mehrere Releases UX konzipiert, begleitet und umgesetzt.
Referenzauskünfte über Bundesprojekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 (alle Lose)
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04 (alle Lose)
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 (alle Lose)
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 (alle Lose)
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen :
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 (alle Lose)
Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
• die volle Ergebnisverantwortung und Haftung, auch für allfällig beigezogene Subunternehmen, für die jeweiligen Aufträge übernimmt.
• zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 (alle Lose)
Führung und Organisation der Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass die Mitarbeitenden fachlich geführt und unterstützt sowie permanent ausgebildet werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 (Los 1)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe 2016, Stand 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 (Lose 2 und 3)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 2010, Stand 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 (alle Lose)
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel Nr. 8 ‘Besondere Bestimmungen’ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Los 1 - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
• Los 2 und Los 3 - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1196743 (21110) 704 Dienstleistungsunterstützung