Zuschlag 1195739: F21125 - DWH: BI Backend-IT-Dienstleistungen mit WhereScape 3D und RED
Publiziert am: 20. Mai 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA
Den Zuschlag erhält die Firma IT-Logix AG gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Durch diesen Zuschlag kann in der Übergangszeit bis zum Abschluss des Parallelbetriebs des alten ASTRA DWH und dem Neuaufbau resp. in Betrieb Setzung der Anwendung ASTRANA die Anwendung unterbruchfrei weitergeführt werden. Die in der Übergangszeit benötigten IT-Dienstleistungen können nur durch IT-Logix AG erbracht werden, da auf Basis des Produktes «WhereScape 3D» und RED nur sie über die spezifischen technischen Kenntnisse der Anwendung und des DWH verknüpften Auswertungen (VA) sowie der Fachprozesse des ASTRAs verfügt. Ein Zuschlag an einen neuen Anbieter wäre in der Übergangsphase aus ökonomischer und fachtechnischer Sicht nicht zielführend.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.05.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.06.2021 - 30.06.2022): CHF 1'134'081.00
- Optionen (01.07.2022 - 30.09.2023): CHF 1'744'740.00
Alle Preisangaben inkl. 7.7% Mehrwertsteuer.
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3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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