Ausschreibung 1194615: Lizenzierung Microsoft-Software

Publiziert am: 5. Mai 2021

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste

Microsoft-Lizenzierung gemäss VLSC (Volume Licensing Service Center). Details siehe Pflichtenheft.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48218000: Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Mai 2021 Publikationsdatum
5. Mai 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. Mai 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
12. Mai 2021 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 17.05.2021 auf www.simap.ch.

24. Mai 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Lizenzierung Microsoft-Software, Eingabe: 24.05.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich.

27. Mai 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Lizenzierung Microsoft-Software, Eingabe: 24.05.2021" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1 Angebotspreis Kosten Lizenzen und Wartung über 3 Jahre:
20% ZK 2 Angebotspreis TrueUp Lizenzen über 3 Jahre:
30% ZK 3 Potenzielle Lösungen über 3 Jahre:
20% ZK 4 Dienstleistungen:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Auf Grund der nachstehenden Kriterien:

- Die Offerte der Anbieterin ist vollständig inkl. der geforderten Beilagen.
- Die Anbieterin ist eine offiziell anerkannte Microsoft-Partnerin (Microsoft-LSP) in den Bereichen Lizenzierung und Software Assurance, die neben der Funktion als LSP in der Lage ist, weitere zusätzlichen Dienstleistungen im Bereich der Lieferung und Lizenzierung von Software professionell anzubieten. Die notwendigen Bestätigungen sind beizulegen.
- Anerkennung der AGB der SIK (https://sik.swiss/service/agb-der-sik/; Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2020).
- Kerngeschäft - Informatikdienstleistungen sind ein Kerngeschäft des Unternehmens (reine Personalvermittlungen sind nicht zugelassen)

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit max. 5 Punkten bewertet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,2 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Diese Formel wird auf alle Zuschlagskriterien angewendet.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

4. Beschaffungsobjekt
Unter Punkt 1.8 Auftragsart wird "Dienstleistungsauftrag" angegeben. Es handelt sich jedoch um einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag. Aufgrund des System kann nicht beides aufgeführt werden.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Grund für die verkürzte Angebotsfrist gemäss Art. 15 Abs. 3 ÖBV:
«Die Informatikdienste benötigen die finanziellen Mittel für die Beschaffung der Microsoft Lizenzierung und einen Vertragsabschluss auf Ende Jahr 2021. Dazu müssen vorgeschriebene Zeiten zur Vorlage von Verpflichtungskrediten in den jeweiligen Bewilligungsinstanzen eingehalten werden. Durch den Abbruch der ersten Ausschreibung ist eine Zeitverzögerung eingetreten, die nur durch eine verkürzte zweite Ausschreibung ausreichend ausgeglichen werden kann.».

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

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