Zuschlag 1193963: Erweiterung Prozessplattform Dabbawala
Publiziert am: 29. April 2021
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Der Regierungsrat hat im Januar 2021 die neue ICT-Strategie und die Digitalisierungsstrategie des Kantons Bern verabschiedet. Schwerpunkte beider Strategien sind unter anderem die Schaffung von Ones Only Erlebnissen. Die DIJ trägt mit der Auftragsvergabe an die Bedag Informatik AG dem Rechnung indem sie auf der bestehenden Prozessplattform die Geschäftsprozesse des Jugendamtes abbildet. Laut Artikel 7, Abs. 3, Ziff. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann somit dieser Auftrag nur durch die Bedag realisiert werden.
Die Verankerung des kantonalen Förder- und Schutzgesetz KFSG führt den eigeschlagenen Weg über eine Erweiterung der bestehenden Prozessplattform fort und schafft so die Voraussetzungen für eine digitale Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichsten sozialen Institutionen und dem KJA.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz, Rechtsamt, Münstergasse 2, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde musseinen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
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