Zuschlag 1191857: F21150 - Entwicklung Agrarmarktdatenplattform
Publiziert am: 16. April 2021
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Freihändige Vergabe gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB aufgrund der technischen Besonderheiten sowie fehlenden angemessenen Alternativen.
Den Zuschlag erhält die Firma Interactive Things GmbH, da das Kernelement der neuen Plattform, die Datenabfrage für Agrarmarktdaten, bereits von Interactive Things entwickelt wird im Rahmen der WTO Linked Open Data und dieses Element mit all den spezifischen Schnittstellen nahtlos in die notwendige Webumgebung implementieren kann. Ein Anbieterwechsel im Projekt führt zu unverhältnismässigen Kostensteigerungen, Know-How-Verlust und viel höherem administrativen Aufwand.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.04.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 743‘130.00 (01.07.2021 - 30.06.2024)
- Optionen: CHF 96‘930.00 (01.07.2024 - 30.06.2026)
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MwSt.
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Telefon: +41 58 462 62 51
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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