Zuschlag 1191777: F21092 - CCN Betriebstauglichkeit Software Upgrade / Wartung

Publiziert am: 22. April 2021

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Beim Core Carrier Netzwerk handelt es sich um ein komplexes Gesamtsystem (betriebsfertige Infrastruktur), welches einerseits aus Netzkomponenten besteht, andererseits über ein dediziertes Managementsystem für alle Komponenten administriert wird. Es benötigt grosse Erfahrung sowie ein umfassendes Wissen, um dieses Gesamtsystem zu warten, welches zurzeit nur die Firma Nokia Solutions and Networks Schweiz AG aufweist. Per 17.12.2020 wurde eine konsolidierte Ausschreibung unter der Projekt-ID 213388 publiziert, mit welcher netzbezogene Themen zusammengefasst (Routers & Switches, Core Carrier Netz und Dienstleistungen) beschafft werden. Um die Betriebssicherheit im Core Carrier Netzbereich aufrecht zu erhalten, kommt somit nur ein übergangsmässiger Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB an den bisherigen Zuschlagsempfänger, die Firma Nokia Solutions and Networks Schweiz AG, in Frage, bis eine schrittweise Ablösung über einen rechtskräftigen Zuschlag in der noch laufenden offenen Ausschreibung erfolgen kann.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 32422000: Netzkomponenten
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Nokia Solutions and Networks Schweiz AG, Zürich
CHF 2,902,515 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

20.04.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 2‘407‘095.00
- Optionen: CHF 495‘420.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MwSt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch