Zuschlag 1191383: 957_Leistungen IT-Infrastruktur und Workplace

Publiziert am: 15. April 2021

BLS AG

Die Anbieter überzeugten mit qualitativ und preislich sehr guten Angeboten, welche insgesamt zu den wirtschaftlich vorteilhaftesten Offerten resultierten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Engineering Leistungen in IT-Infrastruktur Projekten

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preise
40% Unternehmensbezogene Kriterien
10% Vertragsakzeptanz
15% Interviews
5% Anbieterpräsentation

Berücksichtigte Anbieter

BitHawk AG, Sursee
CHF 262,500 exkl. MwSt., Der publizierte Preis bezieht sich auf den im Preisblatt verwendeten «Vergleichspreis» über die maximale Vertragslaufzeit inkl. Optionen (Folgeauftrag). Es besteht keine Abnahmegarantie seitens BLS.

SmartIT Services AG, Bern
CHF 240,000 exkl. MwSt., Der publizierte Preis bezieht sich auf den im Preisblatt verwendeten «Vergleichspreis» über die maximale Vertragslaufzeit inkl. Optionen (Folgeauftrag). Es besteht keine Abnahmegarantie seitens BLS.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 23.01.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 79 Tage

Datum des Zuschlags:

12.04.2021


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
Beschaffung.IT@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1191383 957_Leistungen IT-Infrastruktur und Workplace