Zuschlag 1190099: Ordnungs- und Ablagesystem OS
Publiziert am: 7. April 2021
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Informatik
Gemäss Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV, BSG 731.21) können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, die von den ursprünglichen Anbieterinnen und Anbieter geleistet werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Für die Migration von geschäftsrelevanten und archivwürdigen Daten vom damaligen Q-Laufwerk auf CMI Axioma wurde im Jahre 2017 das OS Ordnungs- und Ablagesystem, welches wie ein Windows-Explorer bedient wird, von der Firma UBit als Übergangslösung eingeführt. Der Vertrag mit der Firma UBit (Lizenzen und Service Level Agreement) läuft am 31.05.2021 aus. Da die web-basierte Alternative zur Vollversion des BE-GEVER Axioma noch nicht zur Verfügung steht, wird der Vertrag nun im freihändigen Verfahren um maximal 4 Jahre bis spätestens 31.05.2025 verlängert. Die jährlichen Lizenzgebühren betragen CHF 56'000. Der bisherige Anbieter erbringt im Rahmen des Service Level Agreements Dienstleistungen in der Höhe von max. CHF 58'000 pro Jahr im Bereich der Wartung/Unterhalt, Weiterentwicklung und Release Management, welche umfassende Kenntnisse der Prozesse und Anwendungen der Steuerverwaltung voraussetzen. Über diese detaillierten technischen Kenntnisse, welche wirtschaftliche und zeitgerechte Wartungs- und Supportdienstleistungen garantieren, verfügt nur der genannte Anbieter. Die Auftragsvergabe an diesen Anbieter ist daher zur Gewährleistung der Kontinuität der Leistung notwendig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.03.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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