Zuschlag 1189977: Anpassungen der Schnittstellen zwischen dem Personalinformationssystem
Publiziert am: 2. April 2021
Universität Bern
Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund technischer Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn der Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Für die Anpassungen der Schnittstellen zwischen dem Personalinformationssystem und FIS UNI kommt nur die Firma inova:solutions AG in Frage. Diese Schnittstellen werden auf der durch die Universität Bern verwendete Finanzapplikation FIS UNI (ehemals FIS 2000) aufgebaut und Bestandteil davon werden. FIS 2000 resp. FIS UNI wurde und wird von der inova:solutions AG entwickelt und nur sie kann die entsprechenden Lizenzen erteilen. Die betreffende Finanzapplikation wird von der inova:solutions AG weiterentwickelt und unterhalten. Aus all diesen Gründen kommt einzig die inova:solutions AG in Ostermundigen als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält sie den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.04.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Hochschulstrasse 6
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