Zuschlag 1189169: Microsoft Software Assurance 2021-2024
Publiziert am: 7. Mai 2021
Polizei Kanton Solothurn
Der Zuschlag erfolgt aufgrund den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtungen.
Basierend auf den konsolidierten Ergebnissen aus dem Evaluationsverfahren erreichte die Firma Bechtle Schweiz AG, Bolligenstrasse 82, 3006 Bern, mit ihrem Angebot die höchste Prozentpunktzahl und reichte somit das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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80% | Preis: |
10% | Leistungsvermögen / Kompetenzen Anbieterin, speziell die Erfahrungen und das Wissen der Mitarbeitenden im Bereich Microsoft Lizenzen: |
10% | Referenzen, Umfang und Qualität Dienstleistungen, Qualität Angebotsunterlagen: |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.04.2021
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Gegen den Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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Werkhofstrasse 33
4503 Solothurn
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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