Vorankündigung 1188957: Request for Information 2 (RFI-2): BA, HELENE 2.0
Publiziert am: 30. März 2021
Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat
Die BA ist vergleichbar mit einem KMU mit einer kleinen internen IT Abteilung und einem Netz von externen IT Partnern um die (Weiter-) Entwicklung, die Integration und den Betrieb der Büroautomation und der BA Fachanwendungen sicher zu stellen. Die BA arbeitet heute mit IT Partnern in der Büroautomation (Bundesprovider) und IT Infrastruktur (Datacenter, Server/Storage, Netzwerk, Sicherheitszonen) zusammen, was der Realisierung des Digitalen Arbeitsplatzes durch das Projekt HELENE 2.0 gewisse Rahmenbedingungen setzt.
Vor 3 Jahren engagierte die Bundesanwaltschaft (nach einer WTO Ausschreibung) einen Technologiepartner, um den Digitalen Arbeitsplatz der BA zu realisieren. Als «Lessons Learned» aus diesem Engagement geht hervor, dass die BA nicht einen Technologiepartner, sondern vielmehr die umfassenden Fähigkeiten eines Generalunternehmers benötigt. Um die entsprechenden Baukastenelementen (Technologien, Plattformen, Anwendungen) für den Digitalen Arbeitsplatz (umfasst die Bereiche Kollaboration, Publikation & Prozessautomation/Workflow) zu realisieren, strebt die BA nun eine neue, entsprechend erweiterte WTO-Ausschreibung an, um einen passenden Digitalisierungspartner zur schrittweisen Umsetzung des digitalen Arbeitsplatzes zu finden. Eine detailliertere Beschreibung ist im Anhang 3 aufgeführt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Die Nichtteilnahme am RFI führt in einem allfälligen späteren Vergabeverfahren nicht zum Ausschluss. Sowie die Teilnahme am RFI und die Beantwortung der Fragen nicht zu einer späteren unzulässigen Vorbefassung führen. Deshalb werden in der späteren Ausschreibung die RFI Unterlagen, die Präsentation, das Protokoll des Frageforums sowie die Liste der Teilnehmer des RFI der Ausschreibung beigelegt.
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