Zuschlag 1188927: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe IAM
Publiziert am: 29. März 2021
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern
Sachverhalt: Entscheid: Begründung: Inzwischen mussten die Informatikdienste (ID) feststellen, dass neue Projekte ganz andere Anforderungen an ein IAM haben können, als bisher angenommen. So sind neue Schnittstellen gefordert, zusätzliche Leistungsmerkmale abzudecken, komplexe Umsysteme anzubinden und die Anzahl Benutzenden ist deutlich höher, als ursprünglich vermutet. Dies führt nicht nur zu höheren Lizenzkosten und Entwicklungsaufwänden, sondern auch zu höheren Betriebskosten (Software Assurance, Betriebsunterstützung). Die Freihandvergabe an die Firma ITSENSE erfolgt auf Grund der Tatsache, dass die Firma ITSENSE die einzige Firma ist, welche nicht nur Identity- und Access-Management Systeme anbietet, sondern auch Unterstützung für den Betrieb und die Weiterentwicklung zur Verfügung stellen kann.
Die Vergabe Identity und Access Management (IAM) erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Der Auftrag wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. c und f ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma ITSENSE AG, Aarau, freihändig zugeschlagen.
Ursprünglich war das Projektziel, das bisherige IAM aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen durch ein neues IAM abzulösen. Die damals bereits ans IAM angeschlossenen Applikationen waren ebenfalls zu migrieren. Weitere, neue Applikationen sollten relativ einfach und kostengünstig über die bestehenden Schnittstellen angebunden werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.03.2021
-
Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
-
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...