Ausschreibung 1188681: (21030) 606 Grenzkontrollsystem / GKS der EZV

Publiziert am: 31. März 2021

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Die EZV will einen Generalunternehmer evaluieren, der fähig ist, die im Pflichtenheft wie auch den Leistungsbeschrieben ausgeschriebenen Hardware- und Software-Komponenten des Gesamtsystems GKS zu liefern, die dafür notwendigen Dienstleistungen zu erbringen, das System zu betreiben, zu warten und weiterzuentwickeln.
Die Verantwortung für die Integration von Kiosken und Kamerasystemen in das alte GKS - eneXs (Etappe 1) liegt aber - soweit Änderungen am alten GKS erforderlich sind - bei der bisherigen Anbieterin.
Das Gesamtsystem GKS besteht aus Grund- und Teilsystemen und muss vollständig durch den Anbieter realisiert, geliefert, betrieben, gewartet und weiterentwickelt werden.
Die ausführlichen Ausschreibungsgegenstände (Hardware, Software, Dienstleistungen) sind im Pflichtenheft und dessen Anhängen, insbesondere in den Leistungsbeschrieben pro Arbeitspakete vollständig beschrieben.
Siehe auch Ziffer 2.9.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz gemäss Anhang 02 Preisblatt, Reiter Mengengerüst.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 72510000: Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
  • 51610000: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. März 2021 Publikationsdatum
31. März 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Das Pflichtenheft und die Anhänge 01 - 13 enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 13B) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Fragen und die Eingabe des Angebotes).

Sie können die vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, das Dokument downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

19. April 2021 Frist für Fragen

Fragerunde 1: 19.04.2021
Fragerunde 2: 30.04.2021
Siehe auch Ziffer 9.1.3 des Pflichtenhefts.
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Mai 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. Mai 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% / 2'500 Punkte ZK 1: Grenzkontrollsystem- Stationär, gemäss Anforderungskatalog ZK 1.1 bis 1.9.
4% / 400 Punkte ZK 2: Grenzkontrollsystem- Portables, gemäss Anforderungskatalog ZK 2.1 bis 2.6.
12% / 1'200 Punkte ZK 3: Grenzkontrollsystem- Kiosk, gemäss Anforderungskatalog, ZK 3.1 bis 3.15.
8% / 800 Punkte ZK 4: Grenzkontrollsystem- Kamerasäule, gemäss Anforderungskatalog, ZK 4.1 bis 4.7.
25% / 2'500 Punktete ZK 5: Zusammenfassung Preis (Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung).
6% / 600 Punkte ZK 6: Grenzkontrollsystem- Wartung und Pflege, gemäss Anforderungskatalog, ZK 6.1 bis 6.5.
20% / 2'000 Punkte ZK 7: Grenzkontrollsystem- Referenz Installation (Referenzbesuch), gemäss Anforderungskatalog, ZK 7.1 bis 7.10.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Referenzen / Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Erfahrung in Vorhaben verfügt, die in Umfang und Komplexität mit den in den Leistungbeschrieben der jeweiligen Arbeitspakete geforderten Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von zweier Referenzen aus, welche zum Ausschreibungszeitpunkt in Betrieb sind. Einer dieser Referenzen wird vom Auftraggeber besucht (gem. EK14).
Definition der Referenz: Der Anbieter muss innerhalb des Schengenraums an einem Flughafen ein komplettes Grenzkontrollsystem aufgebaut haben und dieses System nach der Inbetriebsetzung warten und weiterentwickeln. Von diesem Flughafen werden weltweite Destinationen angeflogen (Schengen- Aussengrenzen) und es landen Flieger aus aller Welt. Das Verkehrsaufkommen des Flughafens betrug vor 2020 mind. 5 Millionen Passagiere pro Jahr.
Nachweis:
Als Nachweis sind im Anhang 01 (Referenzformular) mindestens folgenden Angaben zu machen:
- Firmenname und Anschrift
- Referenzperson(en) mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Ausführungszeitraum und Ort der Durchführung des Referenzauftrages
- Umfang des durchgeführten Referenzauftrages (Kosten & Arbeitszeit)
- Umschreibung der erbrachten Leistungen

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC im Anhang 01a "Angaben zum Anbieter".

EK04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung (PSP 11) gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: 
Schriftliche Bestätigung.

EK05
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- IT-Werkvertraege Pflege Individualsoftware Ausgabe 2010 Stand 2021
- Informatikdienstleistungen Ausgabe 2010 Stand 2021
- Kauf Wartung Hardware Ausgabe 2010 Stand 2021
- Beschaffung Pflege Standardsoftware Ausgabe 2010 Stand 2021
Abrufbar unter AGB (https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf, Anhang 12 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Leistungserbringung vor Ort
Bereitschaft, die Lieferungen, Installations- und Wartungsarbeiten bei den Verwaltungseinheiten des Auftraggebers an den jeweiligen Standorten in der gesamten Schweiz zu erbringen gem. Anhang 02, Mengengerüst. Allfällige Arbeitsbewilligungen (u.a. Nachtarbeit) sind durch den Leistungserbringer zu organisieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Haftung Generalunternehmung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung als GU für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in den Ausschreibungsunterlagen umschrieben, erfüllen zu können. Dabei sind insbesondere die Anforderungen in den Anhängen 04 Projektablauf und 09 Pooltage zu beachten.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK11
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit den Austausch von Schlüsselpersonen verlangen. Allfällige Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schlüsselpersonen sind im Konflikteskalationsverfahren zu lösen. Der Auftraggeber kann zudem jederzeit gegen Bezahlung einer Einarbeitungspauschale in der Höhe von maximal 10 Arbeitstagen den Ersatz von Schlüsselpersonen verlangen. In diesem Fall müssen die Gründe für einen Ersatz nicht offengelegt werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2 - gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren.  
b) Die Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher oder im Ausnahmefall in französischer Sprache zu erstellen und abzuliefern.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Englischkenntnisse auf Niveau B2 (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.  
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Vertragsentwurf des Rahmenvertrages (Anhang 12).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Bestätigung und Referenzbesuch
Der Anbieter bestätigt seine Referenzenangaben von EK02 von der ausschreibenden Stelle vor Ort gemäss Anhang 11, GKS Referenzinstallation überprüfen zu lassen.
Destinationen für Referenzbesuche werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich Ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben (Präsentation vor Ort und Interview gem. Anhang 11). Im Anhang 11 sind Ausnahmen beschrieben, welche der Anbieter nicht anlässlich des Referenzbesuchs am Flughafen sondern in seinen Räumlichkeiten präsentieren kann (z.B. Kiosksystem).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und schriftliche Zustimmung der Referenzpersonen mittels Bestätigungsschreiben in jeglicher Form (E-Mail, Brief).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 2010, Stand 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 2010, Stand 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe 2010, Stand 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe 2010, Stand 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1188681 (21030) 606 Grenzkontrollsystem / GKS der EZV