Ausschreibung 1186759: Dienstleistungen IT Basis Betrieb
Publiziert am: 1. April 2021
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Das IGE betreibt eine von der Bundesverwaltung losgelöste autonome (Informatik-)Infrastruktur. Zur betrieblichen Unterstützung der Informatikabteilung greift es für bestimmte Aufgaben und Fachgebiete auf externe Unterstützung zurück. Als Ergänzung der internen Informatikabteilung werden für die Mandatsdauer Unternehmen gesucht, die das IGE mit Leistungen, insbesondere in den folgenden Bereichen unterstützen:
- Generelle Betriebsunterstützung (Bereitstellung von Arbeitskräften zur Deckung allgemeiner oder spezifischer betrieblicher Aufgaben, sowie personeller Engpässe)
- Beratungsmandate (Beratung und fachliche Expertise in verschiedenen Fachbereichen)
- System Integrationsunterstützung (Beratung, fachliche Expertise und Übernahme von Integrationsaufgaben in verschiedenen Fachbereichen)
- Projektunterstützung (Leitung von und Unterstützung in agilen Projekten)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
1. April 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. April 2021 | Frist für Fragen | None |
13. Mai 2021 | Abgabetermin 23:59 | Das Angebot muss spätestens bis zum 13.05.2021 um 12:00 Uhr am Empfang des IGE erfolgen zuhanden von: Es ist in zweifacher Ausführung (einmal in Papierform und einmal elektronisch per Email) bei der Beschaffungsstelle einzureichen. Die elektronische Einreichung muss per E-Mail erfolgen. Ein USB-Stick ist nicht zulässig und kann nicht eingelesen werden. |
14. Mai 2021 | Offertöffnung | Das Angebot muss spätestens bis zum 13.05.2021 um 12:00 Uhr am Empfang des IGE erfolgen zuhanden von: Es ist in zweifacher Ausführung (einmal in Papierform und einmal elektronisch per Email) bei der Beschaffungsstelle einzureichen. Die elektronische Einreichung muss per E-Mail erfolgen. Ein USB-Stick ist nicht zulässig und kann nicht eingelesen werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK01: Kosten |
65% | ZK02: Qualifikation und Referenzen |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK01: Kosten |
65% | ZK02: Qualifikation und Referenzen |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK01: Kosten |
65% | ZK02: Qualifikation und Referenzen |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe vom Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Vorbehalten bleibt die Beschaffungsreife des Projekts.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern
Telefon: 031 377 77 77
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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