Zuschlag 1185069: ePolice Guichet Unique im Zusammenhang mit Waffen
Publiziert am: 15. März 2021
Verein PTI
Am 30. August 2017 hat der Verein HPI Suisse ePolice die Bereitstellung und den Betrieb der Serviceplattform Suisse ePolice neu ausgeschrieben (Simap-Nr. 982645). Der Zuschlag ging mit Verfügung vom 18.12.2017 an die Bedag Informatik AG (Simap-Publikation 1001723). Mit Absorptionsfusion wurde der Verein HPI Suisse ePolice (übernommener Verein) in den Verein HPI Applikationen (übernehmender Verein) überführt. Der Verein HPI Applikationen änderte anschliessend seine Statuten und wurde in "Verein PTI" umbenannt. Dadurch ging auch der abgeschlossene Vertrag bzgl. ePolice auf den Verein PTI über. Mit Zuschlag vom 19.07.2019 (Simap Publikation 1086823) wurde das System um die Waffenplattform erweitert. Dabei handelte es sich um eine reine Kostenschätzung, welche so nicht umgesetzt wurde. Die vorliegende Publikation ersetzt die Publikation vom 19.07.2019. Per Ende Januar 2021 wird das Konzept Guichet Unique erstellt. Das Guichet Unique soll sicherstellen, dass Privatpersonen, Waffenfachhändler, Waffenimporteure und Waffenhersteller ihrer Pflicht zur Deklaration von Vorgängen im Zusammenhang mit Waffen auf elektronischem Weg nachkommen können. Geplant ist eine Lösung mit folgenden Services: Bei der vorliegenden Beschaffung geht es um eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Plattform Suisse ePolice. Diese muss bzw. kann nur von der ursprünglichen Anbieterin umgesetzt werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material sowie die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Entsprechend muss die Leistung an die Zuschlagsempfängerin vergeben werden (Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV)
-Service Antrag Waffenerwerbsschein, wird angepasst.
-Service Waffenübertrag, wird angepasst.
-Basisservice Guichet Unique, enthält neu Service Webschnittstelle Waffen
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.03.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Speichergasse 6
3011 Bern
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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