Zuschlag 1184889: 2020-NET-WLAN-Beschaffung

Publiziert am: 9. März 2021

ETH Zürich

Es ist zu beachten, dass das in dieser Zuschlagsverfügung publizierte Volumen eine Prognose für den Eigen- resp. Gesamtbedarf der ETH Zürich, für die definierte Vertragslaufzeit, auf Basis der angebotenen Konditionen, darstellt. Das publizierte Volumen hat insbesondere keinen Zusammenhang mit den im Pflichtenheft dieser Ausschreibung angegebenen Stückzahlen aus den Mengengerüsten (siehe Kapitel 4.1 sowie im Reiter Preisblatt der Beilage «2020-NET-WLANBeschaffung-Anforderungskatalog»). Inbegriffen sind explizit auch 20% Währungsreserve, optionale Schätzungen für das prognostizierte Flächenwachstum und Mehrbedarf für End-of-Life-Migrationen der ETH Zürich sowie für die Abdeckung des Bedarfs im ETH Bereich.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4 % Wartungsaufwand
4 % Supportkontakt
2 % Zeitraum Produktlebenszyklus
90 % Wirtschaftlichkeit (Resultat aus der Preisbewertung

Berücksichtigte Anbieter

Belsoft Infortix AG, Zürich
CHF 3,589,454

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 19.12.2020
Titel:
Evaluationsdauer: 76 Tage

Datum des Zuschlags:

05.03.2021


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

ETH Zürich
Binzmühlestrasse 130
8092 Zürich
E-Mail-Adresse:  
gatt-wto@id.ethz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1184889 2020-NET-WLAN-Beschaffung