Ausschreibung 1184099: Evaluation Fachlösung Gemeinde

Publiziert am: 8. März 2021

Gemeinderat Bad Zurzach

Mit vorliegender Ausschreibung nach GATT/WTO wird ein wirtschaftlich attraktiver Rahmenvertragspartner evaluiert, welche die Gemeindefachlösung zur Verfügung stellt.

Die Ausschreibung umfasst folgende Fachgebiete:
· Gemeinde-Software mit den Modulen Finanzbuchhaltung, Finanzplanung, Kreditorenbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Debitorenbuchhaltung, Gebührenfakturierung, Einwohnerkontrolle, Kasse, Adressen, Lohn und optional Inkasso.
· Betrieb der Gemeinde-Fachlösung in der Cloud.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbaren, gilt als Einsatz- und Erfüllungsort die Gemeinde Zurzach.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79410000: Unternehmens- und Managementberatung
  • 72212400: Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. März 2021 Publikationsdatum
8. März 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Anleitung und alle Unterlagen sind im DecisionAdviser verfügbar:
https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRewxVknnbuXKdZ0KR2JcEyA34%3D

19. März 2021 Frist für Fragen

Die Fragen müssen über die Weblösung DecisionAdvisor (https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRewxVknnbuXKdZ0KR2JcEyA34%3D) eingereicht werden.

23. April 2021 Abgabetermin 17:00

Das Angebot muss über die Weblösung DecisionAdvisor (https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRewxVknnbuXKdZ0KR2JcEyA34%3D) eingereicht werden. Der Lieferantenreport muss rechtskonform gemäss Handelsregister unterzeichnet und der Gemeinde Bad Zurzach fristgerecht und physisch in Papierform vorliegen.

26. April 2021 Offertöffnung

Das Angebot muss über die Weblösung DecisionAdvisor (https://da7.decisionadvisor.ch/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRewxVknnbuXKdZ0KR2JcEyA34%3D) eingereicht werden. Der Lieferantenreport muss rechtskonform gemäss Handelsregister unterzeichnet und der Gemeinde Bad Zurzach fristgerecht und physisch in Papierform vorliegen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15 Allgemeine Anforderungen und Anbieteranforderungen
30 Fachanforderungen über alle Module
17 Datenübernahme, Systemtechnische Anforderungen und Referenzarchitektur
10 Anbieterbezogene Kriterien
28 Preis / Kosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bei Bietergemeinschaften muss eine beteiligte Firma als Gesamtunternehmer GU auftreten und für alle Dienstleistungen und Funktionen, wie sie im Pflichtenheft sowie im Anforderungskatalog gefordert sind, inklusive Projektmanagement, Datenübernahme, Installations- und Einführungsunterstützung die Verantwortung übernehmen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinderat Bad Zurzach
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
Telefon: 056 269 71 30
E-Mail-Adresse:  
simon.gisin@badzurzach.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1184099 Evaluation Fachlösung Gemeinde