Ausschreibung 1183815: (21071) 201 E2E Transport Management System
Publiziert am: 4. März 2021
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Direktion für Ressourcen DR / Informatik EDA
Mit der vorliegenden Ausschreibung evaluiert das EDA eine Transport Management Lösung. Die veraltete Transportmanagement Applikation soll durch eine standardisierte SaaS Lösung ersetzt werden. Durch die neue Lösung, bzw. durch den eingekauften Service soll der gesamte Prozess für Umzüge und Transportdienstleistungen vollständig und automatisiert abgebildet werden.
Lieferung SaaS Lösung inkl. einer Grundleistung (Projektdurchführung), sowie 6 Optionen (Zusätzliche Dienstleistungen, Betrieb und Wartung, Verlängerung). Details siehe Pflichtenheft.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standort Bern Departement für auswärtige Angelegenheiten |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. März 2021 | Publikationsdatum | |
4. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
18. März 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
13. April 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
16. April 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. August 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 1 Qualität - Katalog der Anforderungen |
30% | ZK 2 Preis |
10% | ZK 3 Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen inden letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 07) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 03 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK11
Projektleiter
Der Anbieter verfügt über eine Projektleiterin / einen Projektleiter, um den Auftrag, wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den im Auftrag eingesetzten Projektleiter.
Für den Nachweis werden Lebenslauf, Zertifikate von Aus- oder Weiterbildung, spezifische Referenzprojekte der letzten 3 Jahre benötigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in Referenzen angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen).
Der Projektleiter welcher durch den Anbieter bereitgestellt wird (bei Abwesenheit die Stellvertretung), muss durch den Anbieter selbst gestellt und deshalb auch durch ihn nachgewiesen werden (nicht durch Subunternehmen).
EK12
Auftragssprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, Tätigkeiten nach Bedarf des Auftraggebers vor Ort in Bern in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und ohne zusätzliche Verrechnung zu erbringen (siehe Grundleistung Ziffer 4.7.1 und optionale Leistungen Ziffer 4.7.2 des Pflichtenhefts).
Tätigkeiten, für welche ein vor Ort Einsatz notwendig wäre sind z.B.:
- Workshops und Interviews z.B. zur Aufnahme oder Klärung von Anforderungen
- Vorstellung von Zwischen- oder Endresultaten von Dokumenten oder IT-Systemen, bzw. reguläre Projektteam- Sitzungen (mindestens zweiwöchentlich à 1 Stunde) und reguläre bilaterale Statusmeetings (mindestens zweiwöchentlich à 30 Minuten) mit dem Projektleiter E2E Transport Management System
- Tests
- Abnahmen
- Eskalationssitzungen Hinweis: Das jeweilige Datum der Vor-Ort Sitzung wird dem Anbieter unter Einhaltung einer mind. einwöchigen Frist im Voraus bekanntgegeben. Ausnahme bildet die Eskalationssitzung, welche unter Einhaltung einer Frist von max. 2 Tage stattfinden muss.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation und den damit einhergehenden Einschränkungen werden (sofern entsprechende Vorgaben / Massnahmen festgesetzt wurden), alternativ Online-Meetings zu den oben notierten physischen Sitzungen / Workshops / Anwesenheiten durchgeführt. Der Anbieter muss daher über die entsprechenden Tools (EDA Standard Skype / alternativ Teams) für Online-Meetings verfügen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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