Zuschlag 1182211: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 6. März 2021

Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern verlängert die bestehende SAP CAFM Integration mit FIORI um weitere 5 Jahre, um den Investitionsschutz anstehender Betriebsanpassungen zu gewährleisten.
Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche
Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter
Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der
Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Bei der Vergabe handelt es sich um zeitlich limitierte Arbeiten zur Sicherstellung des produktiven SAP Betriebes
der BVD bis zur Überführung in die ERP-Gesamtplattform mit Dienstleistungszentren (Shared Service Centers
SSC) in der Verwaltung des Kantons Bern
Zur Sicherstellung des Betriebes müssen die Anpassungsarbeiten der FIORI-CAFM-Integration an den bestehenden
Implementierungspartner Korasoft GmbH vergeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
bestehenden Prozesse ohne grossen Anpassungsaufwand weiterbetrieben werden können (ÖBV Art 7. f).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Korasoft GmbH, Hennef, DE
CHF 495,000 exkl. MwSt., umfasst Wartungskosten 395'000 und Supportleistungen (Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand) 100'000 auf 5 Jahre

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.03.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern

angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln,
eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Telefon: ohne Angaben
E-Mail-Adresse:  
ict.bvd@be.ch