Zuschlag 1179765: F21068 Weiterentwicklungsleistungen Fachanwendung Internet EDA
Publiziert am: 23. Februar 2021
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Informatik EDA
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat eine Internetlösung basierend auf Adobe AEM (Adobe Experience Manager), welche von der Firma Adobe Systems Software Ireland Ltd. (4-6 Riverwalk, City West Business Campus, Saggart, Dublin 24, Ireland) betrieben wird. Bei der vorliegenden freihändigen Vergabe handelt sich um einen Folgeauftrag, der ursprünglich im Jahr 2013 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben wurde. Infolge des globalen Tätigkeitsfelds des EDA weist der Beschaffungsgegenstand durch dessen Einbindung zu Umsystemen sowie aufgrund vielfältiger Struktur von Metadaten-Repository eine hohe Komplexität auf. Hinzu kommt, dass das EDA plant, bereits 2024 auf den Standarddienst des DTI (vormals ISB) für Internet zu wechseln. Der Beschaffungsgegenstand hat darum eine absehbare Restbetriebsdauer. Unter diesen Rahmenbedingungen kommt nur die Adobe Systems Software Ireland Ltd. für die Leistungserbringung in Frage, weshalb eine freihändige Vergabe gemäss Artikel 21 Abs. 2 Bst. c BöB vorgenommen wird.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.02.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Grundauftrag für die Zeitperiode vom 01.04.2021-31.12.2023:
CHF 2'401'710.00
Optionen für die Zeitperiode vom 01.01.2024-31.12.2026:
CHF 2'703'270.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7 % Mehrwertsteuer
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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