Zuschlag 1178343: WEP2030 Richtfunkersatz
Publiziert am: 5. Februar 2021
Kantonspolizei St.Gallen
Nach Art. 34 Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.11; abgekürzt VöB) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB), wobei das Angebot von Axpo WZ-Systems AG bezüglich der Zuschlagskriterien wie Erfüllung des Anforderungsprofils, Preis, Fachkompetenz und Qualität mehrheitlich knapp, in der Summe jedoch klar als Sieger hervorgeht.
Die Gesamtbewertung zeigt auf, dass das Angebot von Axpo WZ-Systems AG den Anforderungen am nächsten kommt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.02.2021
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Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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Klosterhof 12
9001 St.Gallen
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