Zuschlag 1177843: MS Campus Lizenz – Folgeauftrag
Publiziert am: 5. Februar 2021
Berner Fachhochschule
Die Berner Fachhochschule (BFH) teilt in Anwendung von Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) mit, dass sie den folgenden Auftrag MS Campus Lizenz – Folgeauftrag vergeben werden:
Auftrag an den bisherigen Microsoft-Reseller Software One AG, Stans, hiernach "Software One", für die Abgabe von Lizenzen und Subcriptions von Microsoft gemäss Konditionenvertrag zwischen Switch und Microsoft für ein weiteres Jahr.
Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. g der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Folgeauftrag freihändig vergeben werden, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war.
Erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen SWITCH und Microsoft über die neuen Konditionen für Schweizer Hochschulen konnten die zu beschaffenden Produkte BFH-intern aufgearbeitet und festgelegt werden. Dieser Prozess konnte erst Anfang Januar 2021 abgeschlossen werden. Eine offene Ausschreibung eines neuen Microsoft-Resellers für den nächsten Vertragszeitraum, welcher ab dem 01.03.2021 beginnt, war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund soll das erste Vertragsjahr des neuen Vertragszeitraums als Folgeauftrag freihändig an den bisherigen Microsoft-Reseller Software One vergeben werden. In der offenen Ausschreibung im Jahr 2016 für den letzten Vertragszeitraum, aus welcher Software One als Sieger hervorgegangen ist, war die Möglichkeit von zukünftigen Folgeaufträgen vorgesehen.
Damit sind die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nach Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV erfüllt.
Für den Vertragszeitraum ab dem 01.03.2022 wird eine offene Ausschreibung durchgeführt werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.02.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3012 Bern
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