Zuschlag 1176525: Lifecycle-Massnahmen im Datennetz vom Gotthard Basis Tunnel
Publiziert am: 2. März 2021
SBB AG Einkauf Infrastruktur Telecom
Die Vergabe stützt sich auf folgendes Verfahren: Vergabe der AlpTransit Gotthard AG für den Gotthard Basis Tunnel an die Arbeitsgemeinschaft TTG (mit Alcatel Lucent, heute Nokia, als Konsortialpartner) mit anschliessender freihändiger Vergabe der Wartung vom 02.09.2016 an Alcatel Lucent, heute Nokia. Das durch die Firma Alcatel-Lucent Schweiz AG (heute Nokia) gebaute Datennetz im Gotthard Basistunnel steht seit 2016 unter Wartung durch Nokia mit Verlängerungsoption bis 31.5.2026.
Einzelne im GBT LP61 (Datennetz) verbaute Netzwerkkomponenten erreichen ab Q3/2021 bzw. per Mitte 2022 End of Life Status und müssen ersetzt werden. Mit dem Ersatz der Hardware wird die Supportfähigkeit und der Betrieb des Gesamtwerks LP61 Datennetz GBT bis Mitte 2026 sichergestellt. Entsprechend der mit dem LifeCycle Vorhaben vertraglich verbundenen Gewährleistungsverpflichtungen aus der Vergabe der Alp Transit Gotthard trägt Nokia die Projektgesamtverantwortung für den projektierten LifeCycle Ersatz. Zudem trägt Nokia den mit der Gewährleistung vertraglich verknüpften Kostenanteil, der nicht Gegenstand der Vergabesumme ist. Aufgrund der angestrebten Lifecycle-Harmonisierung mit dem übrigen Datennetz der SBB AG erfolgt der Hardware-Ersatz mit Komponenten aus dem bestehenden Warenkorb aus dem übrigen Datennetz. Die daraus erfolgenden Mehrkosten aufgrund der eingesetzten höherwertigen Komponenten sind Bestandteil der vorliegenden freihändigen Vergabe.
Die Umsetzung von Optimierungsmassnahmen sowie die professionelle Wartung (3rd-Level Support) für das exklusiv für den GBT entwickelte Datennetz, setzen nebst vertieften spezifischen Kenntnissen des im GBT implementierten Datennetzes auch Experten Know-how der bereits im GBT eingesetzten Alcatel Lucent/Nokia Technologien (Ebene 3 und 4) und deren Integration in diverse SBB-Umsysteme voraus.
Aus diesen Gründen kann die Umsetzung des hier projektierten LC-Vorhaben am GBT mit der Integration der eingesetzten Komponenten in die Umsysteme keinem anderen Anbieter in dessen Gesamtverantwortung übertragen werden.
Der freihändige Zuschlag erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.03.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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