Ausschreibung 1175713: SIRIUS

Publiziert am: 15. Februar 2021

DC Bank Deposito-Cassa der Stadt Bern

Die DC Bank, als unabhängige Berner Privatkundenbank und Hausbank der Burgergemeinde Bern, hat sich auf Vermögensverwaltung und Vermögensberatung von privaten und institutionellen Kunden mit Domizil Schweiz sowie auf das regionale Hypothekargeschäft spezialisiert.
Die DC Bank sucht einen neuen Provider für den Leistungsbezug rund um das Bankfach und deren Infrastruktur von einer Banking Business Plattform sowie darüberhinausgehende Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere ein Kernbankensystem, seine Umsysteme, Massenoutput, Workplace, Collaboration, Individualoutput, Connectivity und Telefonie sowie Optionen wie Anbindung Girozentrale, BPO WSV und ZV sowie Sprachaufzeichnung. Die Anbieterin soll die Migration zur zukünftigen Lösung als Generalunternehmerin vor dem 30.09.2022 (Variante 1) oder vor dem 31.01.2023 (Variante 2) vornehmen, indem sie den gesamten Prozess aus einer Hand in Zusammenarbeit mit der DC Bank durchführt und zuhanden der DC Bank leistet und verantwortet.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Februar 2021 Publikationsdatum
15. Februar 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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26. Februar 2021 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 05.03.2021 auf www.simap.ch.

6. April 2021 Abgabetermin 12:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der DC Bank einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "SIRIUS" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

7. April 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der DC Bank einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "SIRIUS" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1. Juli 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
17 Funktionale Anforderungen
19 Nicht-Funktionale Anforderungen
25 Preis
6 Risiken
33 Präsentation Use Cases

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Vollständigkeit des Angebots
Vollständig bedeutet:
- Das Angebot entspricht dem in Kapitel 6.1 des Pflichtenhefts aufgeführten Aufbau, ist rechtsgültig unterzeichnet und alle geforderten Nachweise wurden mit dem Angebot eingereicht und
- Anhang 1 Kriterienkatalog ist vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet und
- Anhang 8 ist rechtsgültig unterzeichnet und
- alle vorstehend aufgeführten Unterlagen wurden in Papierform und elektronisch (auf CD oder USB-Stick) eingereicht.

EK02 Teilnahmebedingungen
Unterschriebene Nachweise sind erbracht.

EK03 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

Nachweise
(1) Handelsregisterauszug: Vergabestelle überprüft elektronischen Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietenden aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes nicht älter als 3 Monate.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag, einzureichen.

(2) Geschäftsbericht oder anderer Nachweis, der es erlaubt eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzunehmen.

EK04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache eingeben, erstellen und abliefern können.

EK05 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Die Anbieterin sichert zu, die vertragsrelevanten Elemente und Zusicherungen aus dem Angebot, dem Pflichtenheft und dessen Anhänge und Beilagen vollständig in die Verträge einzuarbeiten.

EK06 Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben
Die Anbieterin sichert die Erfüllung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) Vorgaben, welche die Leistungen des Providers betreffen, insbesondere das Rundschreiben «Outsourcing» in der jeweils aktuellen Version, zu.
Die Anbieterin verpflichtet sich, das Bankgeheimnis (Art. 47, Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, BankG), Geschäftsgeheimnis (Art. 162, Schweizerisches Strafgesetzbuch), sowie den Datenschutz (Bundesgesetz über den Datenschutz) in den jeweils gültigen Versionen einzuhalten sowie die hierfür notwendige Informationssicherheit umzusetzen.

EK07 Prüfung und Berichterstattung
Die Anbieterin sichert die Prüfung und Berichterstattung auf jährlicher Basis durch eine unabhängige, nach dem Finanzmarktgesetz zugelassene, Prüfgesellschaft nach dem international anerkannten Berichtsstandard ISAE 3402 bzw. ISAE 3000 zu.

EK08 Business Continuity Management
Die Anbieterin verpflichtet sich, BCM-Anforderungen (IT-BCM und/oder Business-BCM), die in der Branche üblich sind und den Anforderungen der FINMA entsprechen, einzugehen.

EK09 Interventionszeit und Sprachfähigkeit
Die Anbieterin weist nach, dass im Notfall Mitarbeitende zur Schadensbehebung während der Arbeitszeit, spätestens am nächsten Tag, vor Ort in Bern sein können (3rd Level Intervention).
Die im Helpdesk eingesetzten Mitarbeitenden sprechen und verstehen Deutsch.

EK10 Servicelevels
Die Anbieterin verpflichtet sich, für die Hauptleistungen in der Grundleistung und in den Optionen verbindliche Servicelevel-Parameter einzugehen.
Die Anbieterin erklärt sich bereit, in ausgewählten Leistungsbezügen die verbindlichen SLAs (SLP, KPI) mit einem Anreizsystem zu hinterlegen.

EK11 Preise & Konditionen
Die Anbieterin gewährleistet die Bezugskonditionen für die Grundleistung über die ganze Vertragsdauer.
Die Anbieterin gewährleistet die Bezugskonditionen für die Optionen 1, 2, 3 und 4 über die ganze Vertragsdauer.

EK12 Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher für die gesamte Realisierungsphase und insbesondere bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Ein durch die Anbieterin zur Verfügung gestellter persönlicher Betreuer kann von der Auftraggeberin abgelehnt werden.

EK13 Akzeptanz Orchestratorenrolle für DC Bank
Die Anbieterin sichert zu, die Orchestratorenrolle für DC Bank wahrzunehmen.

EK14 Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes und weiteres Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben. Die Anbieterin stellt für die zum Einsatz kommenden Ressourcen eine Bestätigung über die bei ihr durchgeführte Personensicherheitsprüfung zuhanden der DC Bank aus und sichert zu, dass diese die Gewähr für eine saubere Auftragsausführung liefern.

EK15 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung

EK16 Informationssicherheit
Die Anbieterin verpflichtet sich, die in ihrem Bereich nötigen Vorkehrungen zu treffen und sich in ihrem Bereich so zu verhalten, dass der Kunde seine obliegenden aufsichtsrechtlichen Pflichten, Anforderungen und Empfehlungen erfüllen kann.
Die Einhaltung wird von der Anbieterin durch geeignete Kontroll- und Überwachungsmassnahmen (interne Weisungen, Prozessvorgaben und Kontrollen) sichergestellt. Durch ein methodisches Risikomanagement gewährleistet die Anbieterin, dass alle voraussehbaren Risiken (inklusvie Cyber Risiken) mit Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen erkennt, dokumentiert, bewertet und durch entsprechende angemessene, möglichst standardisierte Massnahmen (bspw. inkludierte Penetrationtests/Sicherheitstests) beschränkt. Die Anbieterin berichtet über die Durchführung und Resultate der Überprüfung im Rahmen von Governance Gremien.

EK17 Systemunterstützung in bankfachlichen Bereichen
Die Anbieterin sichert zu, einen Mindestumfang an bankfachlichen Systemfunktionalitäten zur Verfügung zu stellen.

EK18 Nutzbare ICT Infrastrukture
Die Anbieterin bietet eine ICT Infrastruktur an, welche in der Gesamtheit den Umfang des heutigen Ist-Zustandes hat und alle Basisfunktionalitäten des heutigen Ist-Zustandes abdeckt.

EK19 Sprachaufzeichnung
Wenn die Anbieterin keine Sprachaufzeichnung anbietet, muss sie im Angebot aufzeigen, wie in der angebotenen Infrastruktur-Lösung mit einem Fremdprodukt (via Schnittstelle) oder als Service die Sprachaufzeichnung gewährleistet werden kann.

EK20 Nachweisbare Erfahrung in Migrationsprojekten im Bankenumfeld
Die Anbieterin oder für das Migrationsprojekt (Bankfach und Infrastruktur) durch die Anbieterin eingesetzte Schlüsselpersonen verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Anbieterin weist diese Erfahrung anhand von ausgewählten Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.

EK21 Migrationszeitpunkt & Zusicherung Lieferergebnisse Migration
Die Anbieterin sichert zu, die Migration frist- und zeitgerecht bis zum 30.09.2022 (Variante 1) resp. 31.01.2023 (Variante 2) durchzuführen und die Lieferergebnisse mit den ordnungsgemässen Abnahmen in der Transformation zu erfüllen.

EK22 Nachweisbare Betriebserfahrung auf einer Banking Platform
Die Anbieterin oder der/die für die Leistungslieferung und durch die Anbieterin eingesetzte/n Subakkordant/en verfügen über genügend Betriebserfahrung auf einer serviceorientierten Banking Plattform, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Anbieterin weist diese Erfahrung anhand von ausgewählten Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die DC Bank behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

DC Bank Deposito-Cassa der Stadt Bern
Schauplatzgasse 21
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
manuel.richard@dcbank.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1175713 SIRIUS